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AKTUELLE MELDUNGEN

Plugin-Module könnten bald erlaubt werden

Die Erstellung einer Norm zur Installation von Steckersolargeräten ist weiter vorangekommen. Die Leistungsreserven der Stromleitungen sollen Berücksichtigung finden, doch soll der Elektriker diese vorher prüfen. Zudem steht die Erarbeitung einer eigenen Produktnorm auf dem Programm.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sieht die Erlaubnis, Steckermodule zu nutzen, auf einem guten Weg. „Die Einspeisung von Strom aus Steckersolargeräten in gemischte Stromkreise wird zukünftig normgerecht möglich sein“, erklären die Vertreter der DGS-Initiative Pvplug nach einer Sondersitzung des für die Norm VDE 0100-551 zuständigen Arbeitskreises der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik DKE.

Einsprüche werden berücksichtigt

Bisher wollte die DKE solche Plugin-Module komplett verbieten. Doch nach heftigen Einsprüchen gegen einen entsprechenden Normentwurf hatte sich der Arbeitskreis gebildet. Dieser wird die Einsprüche gegen Normentwurf teilweise berücksichtigen. Vor allem ging es darum, dass jeder Endstromkreis Leistungsreserven hat, die für die Einspeisung genutzt werden können, ohne dass die Gefahr einer Überlastung der Stromleitungen besteht. Schließlich sind die Leistungen, die von den Plugin-Modulen eingespeist werden, so gering, dass sie weit unter der Lastreserve liegen, die eigentlich in jedem Haushaltsstromkreis vorhanden sein müssten.

Elektriker muss Leistungsreserven prüfen

Deshalb wurde auf der jüngsten Sitzung der Vorschlag diskutiert, sich bei der kommenden Norm an der HD 60364-5-551:2010 zu orientieren, die eine Einspeisung von Solarstrom in den Endstromkreis eines Haushalts ermöglichen würde. Allerdings muss für einen normkonformen Anschluss ein Elektriker den Stromkreis daraufhin prüfen, ob eine genügende Leistungsreserve vorhanden ist. Falls das nicht der Fall ist, könnten diese durch das Herabsetzen der Sicherung geschaffen werden. Zudem installiert der Elektriker eine Systemsteckdose und markiert diese mit der Leistungsreserve, so der Vorschlag der Befürworter von Steckermodulen. „Wenn die Norm so gültig wird, ist dies schon ein großer Schritt nach vorn, da der ursprüngliche Entwurf ja ein generelles Verbot der Einspeisung in gemischte Stromkreise vorsah“, sagt Marcus Vietzke, Sprecher der DGS-Initiative PVplug.

Produktnorm wird erarbeitet

Im Verlauf der weiteren Sitzungen des Arbeitskreises wird es zudem um eine Baagtellgrenze gehen, bis zu der der Anschluss von Plugin-Modulen generell erlaubt sein soll. Dazu müsse noch geklärt werden, ob für alle Leitungen im Bestand kurzfristig ein höherer Maximalstrom zulässig ist. Die DGS werde dazu eine entsprechende Untersuchung dem für Leitungen zuständigen Gremium vorgelegen. Zudem ist die Produktsicherheit von Steckersolargeräten noch in der Diskussion. Die DGS habe deshalb im Dezember des vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, dass für die Steckersolargeräte eine eigene Produktnorm erarbeitet wird, die sicherstellt, dass niemand einen Stromschlag an einem Modul bekommt, das nicht in die Systemsteckdose gesteckt ist. Ein entsprechnder Arbeitskreis wird sich in Kürze konstitutieren, wie die DGS mitteilt. Sie geht davon aus, dass der Schuko Stecker für diese Geräteklasse zur Norm werden könnte. (su)