Nach dem Abschluss der parlamentarischen Debatten zum Solarpaket ist nun auch die geänderte NELEV in Kraft getreten. Sie erlaubt ein vereinfachtes Verfahren zum Netzanschluss von kommerziellen Solardächern bis 500 Kilowatt Nennleistung, wenn maximal 270 Kilowatt zur Einspeisung anliegen.
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Prinzipiell ist der Wechsel aus einem laufenden Verfahren in den einfacheren Prozess möglich. Dazu muss der Anlagenbetreiber seine Absicht zunächst dem Zertifizierer anzeigen.
Es gilt das übliche Vertragsrecht, sodass sich beide Parteien über den Ausstieg aus der Zertifizierung und bereits aufgelaufene Kosten einigen müssen. Die NELEV definiert keinen Anspruch auf Wechsel oder gar auf kostenlosen Ausstieg aus einer laufenden Zertifizierung.
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Zudem müssen die Wechselrichter der Anlage den Wechsel technisch erlauben. An ihnen sind die neuen Parameter einzustellen, bevor der Wechsel vollzogen wird. Werden die Parameter nicht korrekt eingestellt, schaltet der Netzbetreiber die Anlage ab.
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Manche Anlagen benötigen gewisse Umbauten, um die maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt sicherzustellen. Diese Umbauten sind fristgerecht auszuführen und nachzuweisen. Alle Details finden sich im Hinweispapier des VDE, das hier kostenfrei geladen werden kann. (HS)
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