Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das die Installation von intelligenten Messsystemen gestoppt hat, ist die Suche nach einer Lösung gefragt. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium muss die Regelungen zur Digitalisierung der Energiewende nachbessern. Hier geht es vor allem um die Zertifizierungsregeln. Unterstützung kommt unter anderem vom Forum Netztechnik und Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE FNN).
Zertifizierungsverfahren ergänzen
So sollen die Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) verbessert werden. Es ist verantwortlich für die Zertifizierung der Smart Meter Gateways als zentrale Kommunikationseinheit der intelligenten Messsysteme. Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Zertifizierung solle auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI als weiteren Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart Meter Gateways etabliert werden, wie das VDE FNN berichtet. Denn das OVG Münster hatte im Urteil gefordert, dass eine solche Zertifizierungen nach Technischen Regeln noch 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden muss.
Einbaunotwendigkeit besser begründen
Zudem solle das BSI ausführlicher begründen, ob und wie der Einbau der intelligenten Messsysteme für die jeweiligen Verbrauchergruppen möglich und notwendig ist. Denn der Paragraph 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) legt fest, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme auf dem Markt anbieten. Andererseits umfassen die jetzt anvisierten Gesetzesänderungen auch Ergänzungen beim Bestandsschutz. Zudem verdeutliche er, dass intelligente Messsysteme für die Digitalisierung der Energiewende notwendig sind. (su)
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