Die Europäische Kommission wird nicht vor Ende August entscheiden, ob sie ein Verfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Befreiungen der energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage aufnimmt. In der Kritik der Kommission stehen lediglich die Ausnahmeregelungen, nicht das gesamte EEG.
Die Europäische Union nimmt die umstrittenen Ausnahmeregelungen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter die Lupe. Auf Nachfrage von photovoltaik bestätigt die Europäische Kommission allerdings, dass im Widerspruch zu einem Bericht im Nachrichtenmagazin Der Spiegel eine Entscheidung über das Beihilfeverfahren nicht vor dem Ende der Sommerpause fallen wird. Das Verfahren befindet sich bei der Kommission noch in der Vorprüfung. Die wird vor Ende August nicht abgeschlossen sein. Damit wird auch ein Verfahren auf keinen Fall vor diesem Zeitpunkt beginnen.
EEG selbst steht nicht auf dem Prüfstand
Gegenstand des Verfahrens sind die umstrittenen Befreiungen von energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage oder deren Reduzierung. Die Europäische Kommission wird untersuchen, ob diese Ausnahmeregelungen gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Auch ob die Regelungen eventuell rückwirkend gestrichen werden, bleibt bisher noch unklar. Wenn dem so sein sollte, kommt auf die Unternehmen, die von der Ausnahmeregelung profitieren, erhebliche Nachzahlungen zu. Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von B90/Grüne, kritisiert die falsche Darstellung im Spiegel. Neben den falschen Daten wurde dort der Eindruck erweckt, das gesamte EEG stehe bei der Europäischen Kommission auf dem Prüfstand. „Das deutsche EEG und EEG-ähnliche Tarife anderer Länder wurden schon häufiger von der Kommission als EU-rechtskonform bewertet“, betont er in einer Stellungnahme. „Auch der Europäischen Gerichtshof hat im Jahre 2001 das EEG für rechtmäßig erklärt. So sprechen gute Gründe dafür, dass sich ein Verfahren gegen Deutschland, wenn es überhaupt eröffnet wird, nur auf die Industrieausgleichsregelung beziehen wird. Die EEG-Umlage als Ganze ist nicht Gegenstand eines möglichen Verfahrens.“
Uferlose Ausweitung der Ausnahmeregelung
Schon seit langem stoßen die Industrieausnahmen in den Branchen der erneuerbaren Energien auf heftige Kritik. Vor allem das uferlose Ausweiten solcher Regelungen auf Unternehmen, die zwar viel Strom verbrauchen, aber nicht im internationalen Wettbewerb stehen, sollen wieder abgeschafft werden. Denn je mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden, desto höher fällt sie für den Stromendkunden aus. Das führt unter anderem dazu, dass die falsche Darstellung der Bundesregierung, die Energiewende würde sehr teuer werden, weil die EEG-Umlage steigt, auf fruchtbaren Boden. Nach Angaben der Bundesregierung haben für das Jahr 2014 inzwischen schon 2.637 Unternehmen eine Freistellung beantragt.
Gefahr besteht für alle Unternehmen
Das Verfahren der Europäischen Kommission, das darauf abzielt, die Ausnahmen abzuschaffen, ist allerdings auch innerhalb der Erneuerbare-Energien-Branchen umstritten. Schließlich wurde die Schaffung der Ausnahmen zusammen mit dem EEG verabschiedet, um die Bedenken der Wirtschaft zu zerstreuen. Wenn die Kommission allerdings zu dem Schluss kommt, die Ausnahmeregelungen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, dann wird sich das auf alle Unternehmen auswirken. „Es zeigt sich nun, dass die handwerklichen Fehler der Bundesregierung fahrlässigem Handeln gleichkommen. Denn mit den vielen ungerechtfertigten Befreiungen der Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, gefährdet die jetzige Bundesregierung mit ihren Gesetzesnovellen den Schutz für die wenigen Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb unter starkem Konkurrenzdruck stehen“, kritisiert Fell. (Sven Ullrich)