Auch bei der geplanten Begrenzung der Solarförderung auf Anlagen bis zehn Megawatt soll es eine Ausnahmeregelung geben. „Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt einzuführen“, sagte Altmaier. Die Übergangsfristen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, blieben unverändert, so der Minister. Sofern es keinen Einspruch gegen das Gesetz geben wird, sollte es rückwirkend zum 1. April in Kraft treten und nach der Entscheidung des Bundesrats am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. (Sandra Enkhardt)
Altmaier begrüßt Einigung bei Photovoltaik-Novelle
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat sich erfreut über den Kompromiss bei der Solarförderung gezeigt. „Das war ein guter Tag für die Energiewende in Deutschland. Uns kommt es darauf an, dass die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden. Ich bin optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangt“, erklärte Altmaier. Er konkretisierte nochmals die Ergebnisse, die Bund und Länder im Vermittlungsausschuss erreicht haben. Neben der Einführung der neuen Anlagenklasse zwischen zehn und 40 Kilowatt sei für Photovoltaik-Anlagen kleiner zehn Kilowatt das Marktintegrationsmodell gestrichen worden. Bei Systemen zwischen zehn und 1000 Kilowatt würden künftig 90 Prozent des Solarstroms vergütet und die restliche Summe müsse selbst vermarktet werden. Diese Regelung betreffe alle Photovoltaik-Anlagen die ab dem 1. April ans Netz gegangen seien. Allerdings werde die Regelung erst zum 1. Januar 2014 gelten, bis dahin werde auch die volle Menge des eingespeisten Solarstroms vergütet, so der Umweltminister.