Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundestag hatte heute zu einem Expertengespräch geladen. Thema war die künftige Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen. Ausgangspunkt war der Vorschlag des Umweltministeriums (BMU) in Absprache mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), die Vergütungssätze je nach prognostiziertem Zubau zum 1. Juli 2011 um bis zu 15 Prozent vorgezogen abzusenken. Die Experten kamen von der Energie- und Wasserwirtschaft, vom BSW-Solar, dem Bundesverband Erneuerbarer Energien (BEE), dem Ökostromhandel, der IG Metall und einem Dienstleister aus der Solarbranche.
Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis AG in Berlin, empfahl für 2011 ein neues Marktmodell mit einer Aufteilung der vorgezogenen zubauabhängigen Absenkung der Photovoltaik-Vergütung auf vier Termine. So würde die Einspeisevergütung statt einmal bis zu 15 Prozent vier Mal um maximal 3,75 Prozent abgesenkt werden. Ausschlaggebend für seine Empfehlung seien die Erfahrungen 2010: „Fallen angekündigte Degressionsschritte aus der Sicht der Nachfrager zu hoch aus, kommt es insbesondere im Vormonat der Absenkung zu einem deutlichen Anstieg der Installationen. Die Ankündigung, dass zum 1. Juli 2010 die Vergütungssätze um 16 Prozent gesenkt werden, hat dazu geführt, dass im Juni 2010 ungefähr 2100 Megawatt Photovoltaik installiert wurden.“ Hielten sich die angekündigten Degressionsschritte aus Sicht der Nachfrager in Grenzen, bleibe der Markt dagegen ruhig, so Remmers. „So geschehen im September 2010, vor der Absenkung am 1. Oktober in Höhe von drei Prozent.“
Bei Photovoltaik-Freilandanlagen empfahl Remmers wegen der langen Vorlaufzeiten eine Anpassung der Vergütung erst 1. Januar 2012 im Rahmen der regulären EEG-Novelle. Die Palamentarier werden den Vorschlag des BMU jetzt beraten und dann eine abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung treffen. (William Vorsatz)