Der Bundesrat hat entschieden, im Fall der Kürzungen der Photovoltaik-Förderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es votieren vor allem die ostdeutschen und SPD-geführten Bundesländer für den Antrag. Damit ist die EEG-Novelle, die eigentlich zum 1. Juli in Kraft treten sollte, zunächst gestoppt. Das Gesetz kann nun voraussichtlich nicht wie geplant in Kraft treten. Verschiedene Medien berichteten unter Verweis auf Kreise der Bundesregierung, dass die Kürzung der Solarförderung auch rückwirkend greifen könnte.
Im Vermittlungsausschuss werden nun jeweils 16 Vertreter des Bundestags und Bundesrats nach einem Kompromiss suchen. Danach muss sich der Bundesrat erneut mit der Solarförderung befassen. Diese Sitzung kann aber frühestens im Juli stattfinden, da es vorher keinen Termin mehr gibt. Der Bundesrat ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Bundestag mit absoluter Mehrheit seine bereits beschlossene Vorlage wieder in Kraft setzen könnte.
Die Länderkammer hatte sich im April für weniger starke Kürzungen ausgesprochen. Die Solarförderung sollte demnach um maximal zehn Prozent reduziert werden. Der Bundestag hatte Anfang Mai allerdings mit der Mehrheit von Union und FDP durchgesetzt, dass die Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 1. Juli für Dachanlagen um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen zwischen elf und 15 Prozent zurückgefahren werden. Heftig umstritten ist zudem der geplante Ausschluss von Solarparks auf Ackerflächen. (Sandra Enkhardt)