Die Auflagen und Grenzwerte für Investoren könnten in dem neuen KAGB so streng sein, dass Bürgerbeteiligungsmodelle künftig keine Chance mehr haben, wie es in dem Bericht weiter heißt. Dies bedeutet, dass zentrale Projekte für die Energiewende wie Bürgersolaranlagen oder Bürgerwindparks künftig nicht mehr realisiert werden könnten. In dem Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass neue Registrierungs- und Berichtspflichten zu erfüllen seien. Zudem müsse eine Verwahrstelle mit der Prüfung der Eigentumsverhältnisse und zur Überwachung der gesamten Zahlungsströme beauftragt werden sowie eine interne Revision etabliert werden. Ferner gehöre auch noch ein Risiko- und Liquiditätsmanagement zu den neuen Pflichte. All dies seien bereits erhebliche Hürden für Bürgerbeteiligungsmodelle. Neu sei auch, dass es eine „Risiko-Mischung“ geben solle. Dies bedeutet, dass Investoren angehalten würden, künftig nicht mehr „nur“ in Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse zu investieren. Die bislang üblichen "Ein-Objekt-Fonds" dürfen nur noch von Privatanlegern gezeichnet werden, wenn die Mindestzeichnungssumme 20.000 Euro beträgt, wie es in dem Bericht weiter heißt. Diese Summe sei für die meisten Bürgerbeteiligungen bei Photovoltaik-Anlagen oder Windparks aber unrealistisch, da viel zu hoch.
Die Verbände aus dem Bereich der erneuerbaren Energien haben bereits über den Bundesrat versucht, die Auswirkungen abzumildern. Die Länderkammer habe die Bundesregierung Anfang Februar ersucht, die Finanzierung von Bürgerenergie-Projekten weiterhin zu sichern und dies im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Das Bundesfinanzministerium habe bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert. Noch steht das Gesetzgebungsverfahren am Anfang und Änderungen im Entwurf sind nicht ausgeschlossen. In den nächsten Monaten sind dazu Anhörungen und Beratungen im Finanzausschuss des Bundestages geplant. „Bei der Umsetzung der europäischen Kapitalmarktsrichtlinie in deutsches Recht kommt es jetzt darauf an, dass Bürgerwindparks nicht durch unnötige Hürden belastet oder gar unmöglich gemacht werden“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie, Henning Dettmer. „Daher stehen wir in einem engen Austausch zu diesem Thema mit den verantwortlichen politischen Akteuren. Wir gehen davon aus, dass man hier zu einer vernünftigen Lösung kommen wird. Denn klar ist. Bürgerwindparks sind von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz der Energiewende“, so Dettmer weiter. (Sandra Enkhardt)