Der Bundestag hat am Donnerstag den vom Vermittlungsausschuss erarbeiteteten Einigungsvorschlag angenommen. Er sieht eine zeitlich gestaffelte Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung vor. Zum 1. Juli werde die Förderung rückwirkend für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächenanlagen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent reduziert. Zum 1. Oktober soll die Vergütung dann nochmals um jeweils drei Prozent sinken.
Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am Freitag über den Kompromiss beraten. Er kann noch Einspruch erheben. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters plant Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Vorstoß. Wird dieser wie erwartet abgelehnt, kann das Gesetz in Kraft treten. Sollte dem Einspruch zugestimmt werden, könnte der Bundestag noch am Freitag wiederum über sein Ursprungsgesetz - also ohne Vermittlungskompromiss - erneut abstimmen und dieses mit schwarz-gelber Mehrheit durchsetzen. Es sieht vor, die das die Kürzungen der Solarförderung komplett zum 1. Juli gelten. (Sandra Enkhardt)