Die Vereinigung europäischer Photovoltaik-Hersteller, EU ProSun, die die Klagen in Brüssel eingereicht hat, begrüßte die Registerpflicht für chinesische Hersteller. Dies sei ein „wichtiger Schritt im laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren“. Die Allianz für Bezahlbare Solarenergie (AFASE) bezeichnete die Registrierungspflicht hingegen als „ungerechtfertigtigt“. Zugleich verwies AFASE auch darauf, dass die Registrierung noch nicht zwangsläufig die Verhängung von Strafzöllen bedeute, sondern nur die Möglichkeit eröffne, Strafzölle rückwirkend zu verhängen. Auch EU-Sprecher John Clancy betonte: „Die Registrierung von Einfuhren bestimmter Produkte in Handelsschutzverfahren ist nichts Ungewöhnliches.“
Im September 2012 hatte EU ProSun zunächst eine Anti-Dumpingklage bei der EU-Kommission gegen die Konkurrenz aus China eingeleitet. Rund zwei Monate später folgte eine Anti-Subventionsbeschwerde. Beide Verfahren müssen laut EU bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bereits im vergangenen Jahr waren in den USA Strafzölle gegen chinesische Hersteller kristalliner Photovoltaik-Produkte von bis zu 250 Prozent verhängt worden. (Sandra Enkhardt)