Dem Bundeswirtschaftsministerium liegt dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) zufolge ein dreiseitiger Vermerk des EU-Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia vor. Darin heißt es, dass „das EEG insgesamt“ künftig als staatliche Beihilfe eingestuft werden könnte. Dies hätte zur Folge, dass das Gesetz dann dem Beihilfenotifizierungsverfahren unterworfen wäre. Diese Neubewertung werde unter anderem mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs begründet. Bislang hatte die EU-Kommission lediglich einzelne Industrieprivilegien kritisiert, nicht aber das EEG als Ganzes, schreibt das „Handelsblatt“ weiter. Die Neubewertung könne für die Bundesregierung die geplanten Korrekturen des EEG zusätzlich erschweren. Zudem unterstützt sie die Gegnern des Gesetzes, die das EEG ganz abschaffen und durch ein Quotenmodell ersetzen wollen.
Die EU-Kommission kritisiert weiterhin die Ausnahmeregelung für die Industrie bei der EEG-Umlage. Im Februar 2013 wolle die Kommission ein formelles Beihilfeprüfverfahren wegen der „besonderen Ausgleichsregelung“ einleiten, schreibt das Blatt. Auch die Befreiung der Industrie von den Netzentgelten stehe in der Kritik. Es handele sich nach Auffassung der Wettbewerbskommission bei den nicht gezahlten Netzentgelten um „staatliche Mittel“, die den begünstigten Unternehmen zugute kämen. Im Vermerk an das Wirtschaftsministerium heißt es weiter, dass die Netzentgelte nachträglich zurückgefordert werden könnten. Dabei handele es sich allein im Jahr 2012 um 300 Millionen Euro.
Auch in einem Verfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf sei dies kürzlich überprüft worden. Zu diesem Zeitpunkt habe die EU-Kommission allerdings noch nicht eindeutig Stellung bezogen. Dies werde sie jetzt nachholen. Das formelle Beihilfeverfahren werde nun am 5. Dezember eröffnet. (Jacob Paulsen)