Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in Italien wird wohl nicht rückwirkend geändert. Das am 24. Januar 2012 erlassene Dekret der Regierung solle wohl nicht in seiner jetzigen Fassung zu einer gesetzlichen Vorschrift werden. Dies berichtet das in Italien aktive Unternehmen New Energy Projects unter Berufung auf Äußerungen des Unterstaatssekretärs für Umwelt, Tullio Fanelli. Mit dem Dekret 01/2012 war die Einspeisevergütung für Solarparks auf Ackerflächen mit sofortiger Wirkung gestrichen worden. Eigentlich gab es laut dem Dekret Romani eine Übergangsfrist bis zum 29. März. Alle bis dahin angeschlossen Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollten noch eine Vergütung erhalten. Nun sieht es so, dass diese Frist wieder gelten solle. „Angesichts dieser Rechtsunsicherheit ist höchste Vorsicht geboten beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen oder im Bau befindliche Anlagen“, erklärt Andreas Lutz von New Energy Projects weiter. Erst wenn das Dekret in ein Gesetz umgewandelt werde und die alten Fristen wieder hergestellt seien, herrsche Klarheit. (Sandra Enkhardt)