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Keine Sonderkürzung der Solarförderung

Die zusätzliche Senkung der Solarförderung zum März 2012 um sechs Prozent soll wieder aus dem Entwurf für die EEG-Novelle gestrichen worden sein. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezug auf den aktuellen Gesetzentwurf. Demnach wolle die Bundesregierung nun an ihrem Mechanismus, den sie „atmenden Deckel“ nennt festhalten. Demnach werden die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen abhängig vom Zubau jährlich um bis zu 24 Prozent gekürzt. Dabei wird der zubauabhängige Teil der Degression auf die Jahresmitte vorgezogen. Nach jüngsten Aussagen aus dem Umweltministerium soll die Solarförderung für kleine Dachanlagen zum 1. Juli 2011 voraussichtlich um sechs Prozent sinken. Zum 1. September werden dann die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ebenfalls um wahrscheinlich sechs Prozent sinken. Den genauen Wert gibt die Bundesnetzagentur noch bekannt. Er bemisst sich am Zubau der Photovoltaik-Anlagen zwischen März und Mai, der dann auf das Gesamtjahr hochgerechnet wird.
Erst in der vergangenen Woche hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verkündet, die Solarförderung solle zum 1. März 2012 nochmals um weitere sechs Prozent gekürzt werden. Diese Senkung war im Zuge der Ressortabstimmung in die EEG-Novelle gelangt. Nach Reuters-Berichten hatten sich die Regierungsfraktionen wiederum für höhe Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisevergütung, orientiert am Zubau, ausgesprochen. Aus Fraktionskreisen habe es verlautet, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Union und FDP bei den Beratungen frei Hand gelassen habe. Auch daher seien weitergehende Kürzungen der Solarförderung im Entwurf schließlich wieder zurückgenommen worden, hieß es weiter.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Montag über den Gesetzentwurf zur EEG-Novelle beraten und ihn angenommen. Zugleich beschloss es den Atomausstieg. Demnach soll es ein stufenweises Abschalten der Atomkraftwerke in Deutschland bis 2022 geben. Am Mittwoch wird der Umweltausschuss des Bundestages über die EEG-Novelle beraten. In der öffentlichen Sitzung sollen Experten zum Thema gehört werden. Anschließend wird das Gesetz im Bundestag beraten und soll nach den Plänen der Regierung auch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Bundesrat ist bei der EEG-Novelle nicht zustimmungspflichtig. (Sandra Enkhardt)