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Klage gegen Solarsteuer in Tschechien eingereicht

In Tschechien hat eine Gruppe von 22 Senatoren Klage gegen die neue Photovoltaik-Gesetzgebung des Landes beim Obersten Gerichtshof eingereicht, wie Jaroslav Dorda vom Portal www.solarninovinky.cz berichtet.  Die Solarsteuer war zu Jahresbeginn eingeführt worden und soll bis 2013 gelten. Es werden damit 26 Prozent auf die Einkünfte aus der Einspeisevergütung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowatt erhoben. Die Steuer gilt dabei rückwirkend für alle 2009 und 2010 installierten Photovoltaik-Anlagen. Mit dieser Steuer hat die Regierung faktisch eine vorübergehende Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung herbeigeführt. Die Einführung begründete die Regierung in Prag mit der starken Belastung für Stromkunden und Industrie durch die wegen des starken Zubaus bei Photovoltaik-Anlagen steigenden Energiepreise.
Vor allem der tschechische Photovoltaik-Verband CZEPHO und eine große Zahl von Investoren hätten in den vergangenen zwei Monaten viel Lobbyarbeit für ihr Anliegen, die Solarsteuer wieder zu kippen, betrieben, berichtet Dorda weiter. Sie legten ein Rechtsgutachten vor, wonach die Solarsteuer gegen die tschechische Verfassung verstoße. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Klage der Senatoren wird voraussichtlich einige Monate dauern. Es ist dabei aber nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Solarsteuer für verfassungswidrig erklären, so Dorda weiter. Dennoch werden die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis dahin bereits hohe Verluste verzeichnen. Nach aktuellen Schätzungen beliefen sich die Abschläge der Investoren allein in den Monaten Januar und Februar 2011 auf rund zehn Millionen Euro.
Wenn der Oberste Gerichtshof die seit Jahresbeginn geltende Solarförderung für ungültig erklärt, muss die Regierung in Prag sich in naher Zukunft erneut mit der Photovoltaik-Gesetzgebung befassen. Die Solarindustrie ist jedoch besorgt, dass auch in den Neuregelungen einige Fallstricke enthalten sein könnten. Dorda zufolge gibt es bereits einige Vorschläge. Sie beinhalten zum Beispiel eine Begrenzung der Höhe der Einspeisetarife bei maximal sechs Kronen pro Kilowattstunde, dies entspricht derzeit 24,7 Cent je Kilowattstunde. Außerdem sollen nach den Vorschlägen künftig nur noch Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung gefördert werden. Für größere Solaranlagen solle hingegen ein neuer Preismechanismus etabliert werden. Die Betreiber sollten dann ihren Solarstrom direkt an der Strombörse in Prag verkaufen. (Sandra Enkhardt)

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