In Österreich ist per Verordnung die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom für 2011 festgelegt worden. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, Umweltminister Niki Berlakovich und Sozialminister Rudolf Hundstorfer hätten die Verordnung mit den Photovoltaik-Tarifen nun unterzeichnet, teilte der Verband Photovoltaic Austria (PVA) mit. Demnach soll die Höhe der Vergütung zum vergangenen Jahr gleich bleiben. Dies bedeute, dass Betreiber von kleinen gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt einen Einspeisetarif von 38 Cent je Kilowattstunde erhalten. Solarstrom aus Anlagen mit mehr als 20 Kilowatt Leistung werde mit 33 Cent je Kilowattstunde vergolten. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen erhalten bei einer Größe von fünf bis 20 Kilowatt 35 Cent je Kilowattstunde, darüber gibt es 25 Cent je Kilowattstunde. Der Branchenverband gegrüßte die Beibehaltung der Förderhöhe für Photovoltaik-Anlagen. Zugleich verwies der PVA darauf, dass auf dieser Tarifbasis bereits Anträge von Investoren vorliegen, die bis in das Jahr 2023 reichen. In Österreich ist die gesamte Förderhöhe für Photovoltaik im Gesetz festgeschrieben. 2010 lag sie bei 2,1 Millionen Euro. Die Minister müssen dann per Verordnung die Höhe der jeweiligen Einspeisetarife festlegen.
Beim österreichischen Bundesverband hieß es, dass es sein Ziel sei, die bereits vorliegenden Anträge „mit einem Schlag zu den bestehenden Tarifbedingungen“ abzubauen. Dazu sei eine grundsätzliche Verbesserung der Gesamtsituation der Solarförderung in der Novelle des Ökostromgesetzes notwendig. Eine gesetzliche Neuregelung soll es im Frühjahr geben. Dann will der PVA die Deckelung der Photovoltaik-Förderung, die mit der Novelle im September 2009 festgeschrieben worden ist, unbedingt kippen. Im vergangenen Jahr sind nach Verbandsangaben etwa 50 Megawatt Photovoltaik-Leistung in der Alpenrepublik neu installiert worden; immerhin ein Zuwachs von 150 Prozent gegenüber 2009. (Sandra Enkhardt)