Die neue Verordnung sei mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt am Mittwoch rechtgültig, sagte Liebl weiter. Neben den acht Millionen Euro werde es im kommenden Jahr noch einen zusätzlichen Fördertopf für Photovoltaik-Anlagen geben. Dieser sei mit 18 Millionen Euro versehen. Allerdings würden diese Mittel zwischen Windkraft, Photovoltaik und Kleinwasseranlagen aufgeteilt. Der Verband PV Austria bewertet die Verabschiedung der neuen Tarife trotz der starken Kürzung grundsätzlich positiv. "Die Tarife für Photovoltaikstrom sind durch die Absenkung hart an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass die Österreicher in erster Linie aus Gründen der Versorgungssicherheit und des ökologischen Grundgedankens in Photovoltaikanlagen investieren", erklärte PVA-Präsident Hans Kronberger. Besonders hob er den Gedanken hervor, dass möglichst vielen Leuten die Investition in eine Photovoltaik-Anlage ermöglicht werden soll. Handlungsbedarf bestehe jedoch noch bei einem „fairen und nicht diskriminierenden Netzzugang für private Stromproduzenten“, so Kronberger weiter. (Sandra Enkhardt)
Österreich streicht Förderung großer Photovoltaik-Anlagen
Österreichs Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat gemeinsam mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Umweltminister Nikolaus Berlakovich eine neue Tarifverordnung für Ökostrom erlassen. Darin sind massive Kürzungen der Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Die Förderung von Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt soll ganz gestrichen werden. Die Regierung begründet dies mit dem großen Ansturm auf die Förderung, die die neuen Rahmenbedingungen erforderlich gemacht hätten. Die Solarförderung sei für dieses Jahr bereits ausgeschöpft, es könnten keine neuen Anträge mehr eingereicht werden, sagte Vera Liebl vom Verband Photovoltaic Austria (PVA) auf Anfrage der photovoltaik. Mit der Neuregelung wolle die Regierung erreichen, dass die Solarförderung breiter verteilt und nicht nur an wenige Anlagenbetreiber gehe, heißt es in einer Mitteilung.
Im kommenden Jahr stehen dann für Photovoltaik-Anlagen wieder acht Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf Solarförderung könnten ab dem 1. Januar wieder eingereicht werden. Allerdings werden die Einspeisetarife zu diesem Zeitpunkt um 34 Prozent gegenüber den alten Fördersätzen vor der Gesetzesänderung. Die nun von den Ministern festgelegte Vergütung bewegt sich zwischen 16,59 Cent je Kilowattstunde für Solarstrom aus Freiflächenanlagen und 18,12 Cent je Kilowattstunde für Dach- und gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen. Letztere sollen künftig einen Kombitarif erhalten, neben der Einspeisevergütung werden diese Anlagen auch noch mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro pro Kilowatt gefördert.