Die EEG-Umlage in Höhe von aktuell 3,592 Cent pro Kilowattstunde, mit der die Vergütung von Strom aus Solar-, wie auch Wind-, Bioenergie- und Wasserkraftanlagen finanziert wird, zahlen alle privaten Verbraucher über ihre Stromrechnung. Je weniger ein Haushalt verdient, desto stärker fallen die Energiekosten und damit auch die EEG-Umlage ins Gewicht, argumentiert die INSM. Dazu komme, dass von der Solarförderung vor allem die ohnehin schon tendenziell besser gestellten Hauseigentümer profitieren, da nur sie Photovoltaik-aAnlagen installieren könnten. „Die Kosten für die Energiewende sind unnötig hoch und sozial ungerecht. Der unkontrollierte Kostenanstieg ist nicht länger hinnehmbar und untergräbt die Akzeptanz der Energiewende in der Gesellschaft“, erklärt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat vor einigen Monaten eine Debatte über eine Steuerfinanzierung der Solarförderung angestoßen, um eine soziale Komponente in der Energiepolitik zu verankern. Der Bund der Energieverbraucher fordert, die Lasten der Förderung gerechter zu verteilen, indem auch die bislang von der EEG-Umlage befreiten energieintensiven Unternehmen zur Finanzierung herangezogen werden. Die SPD macht sich dafür stark, Hartz-IV-Empfängern auf Antrag neue, stromsparende Elektrogeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen zu finanzieren.
In der Juni-Ausgabe der photovoltaik können Sie mehr zum Thema lesen. Dabei geht es um Strategien, wie Geringverdiener entlastet werden können und warum sich eine Steuerfinanzierung für den Ausbau der Erneuerbaren nicht durchgesetzt hat. Die Ausgabe erscheint am 6. Juni.