Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen mit der Photovoltaik-Industrie hat die spanische Regierung die Rahmenbedingung für die Solarförderung verabschiedet. In einem neuen königlichen Erlass (RD) werden die neuen Einspeisetarife für Photovoltaik festgeschrieben. Demnach wird die Vergütung für Solarstrom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen bis 20 Kilowatt Leistung um fünf Prozent sinken. Der Einspeisetarif für größere Dachinstallationen wird um 25 Prozent gekürzt. Die spanische Regierung hat zudem beschlossen, die Vergütung für große Freiflächenanlagen im kommenden Jahr um 45 Prozent zu beschneiden.
Die Neuregelung der Solarförderung soll bereits für Photovoltaik-Projekte gelten, die im vierten Quartal 2010 eine Baugenehmigung erhalten. Künftig will die spanische Regierung alle vier Monate neu über die Photovoltaik-Vergütung entscheiden. Allerdings wird es nicht, wie zunächst von Industrieminister Miguel Sebastián angekündigt, zu rückwirkenden Kürzungen von Einspeisetarifen um 40 Prozent kommen. Allerdings beschloss die Regierung, die Förderung für Photovoltaik-Anlagen, die unter dem RD von 2007 und 2008 installiert wurden, nicht wie zunächst geplant für die komplette Lebensdauer zu zahlen, sondern auf 25 Jahre zu begrenzen.
Analysten hatten eine Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung in dieser Größenordnung erwartet. Der spanische Markt wird nach ihrer Ansicht auch im kommenden Jahr nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Analysten von Jefferies International Ltd. gehen davon aus, dass weniger als ein Prozent der weltweiten Nachfrage aus Spanien kommen wird. Allerdings sei mit der Festlegung der neuen Einspeisevergütung nun die Unsicherheit für Investoren beseitigt worden. (Oliver Ristau/Sandra Enkhardt)