Gemeinsam mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages auf seiner heutigen Sitzung auch mit den vorgezogenen Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisevergütung. Die Abgeordneten verabschiedeten eine Vorlage, die ein Vorziehen der nach dem variable Teil der Degression für kleine Photovoltaik-Anlagen vom 1. Januar 2012 auf den 1. Juli 2011 vorsieht. Die Einspeisetarife für Freiflächenanlagen sollen dann zum 1. September sinken, wie aus dem Änderungsantrag der Regierungskoalition hervorgeht. Die Absenkung kann dann maximal 15 Prozent betragen. Der Bemessungszeitraum für die marktabhängige vorgezogene Degression ist der Zubau in den Monaten März bis Mai. Die Bundesnetzagentur wird auf dieser Grundlage das erwartete Wachstum des Photovoltaik-Marktes in Deutschland für das Gesamtjahr prognostizieren. Der Änderungsantrag wurde mit der Mehrheit von Union und FDP im Bundestag angenommen.
Die Degression der Solarförderung zum Jahresende wird sich dann gemessen am tatsächlichen Zubau bei Photovoltaik-Anlagen gemäß der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur am 1. Oktober 2011 erfolgen, wie es in dem Antrag weiter heißt. Dabei bleibt die Basisdegression von neun Prozent erhalten und wird entsprechend der realen Zahlen nach oben oder unten korrigiert. Insgesamt kann sich die Kürzung der Einspeisetarife auf maximal 24 Prozent belaufen. Bei einer vorgezogenen Absenkung der Vergütungssätze um 15 Prozent könnten die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen je nach Größe zum 1. Juli bzw. 1. September 2011 zwischen 17,94 und 24,43 Cent je Kilowattstunde liegen. Zum 1. Januar 2011 könnten sie bei maximaler Kürzung auf 16,04 Cent pro Kilowattstunde für Freiflächenanlagen bis zu 21,84 Cent je Kilowattstunde für kleine Photovoltaik-Dachanlagen sinken.
Der Bundestag wird sich in seiner morgigen Sitzung mit dem Thema EAG EE und Solarförderung befassen. Die Abstimmung der Abgeordneten über die Regelungen ist für den frühen Abend vorgesehen. (Sandra Enkhardt)