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Ungenaue Bilanzen bei der Solarstromeinspeisung

In ihrem „Positionspapier zur verbesserten Prognose und Bilanzierung von Solarstromeinspeisungen“ fordert die Bundesnetzagentur die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber dazu auf, die Bilanzierung des eingespeisten Solarstroms näher an die reale Einspeisung anzupassen. Die Behörde sieht gravierende strukturelle Probleme bezüglich der Prognose, der Vermarktung und der Abrechung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Es handele sich um erhebliche systematische Abweichungen zwischen der an der Börse vermarkteten Solarstrommenge und der tatsächlichen Solarstromeinspeisung. Dies hätte auch spürbare Auswirkungen auf die Systemsicherheit der Stromnetze.

Die Abweichung der Bilanz von der Realität liege darin begründet, dass der überwiegende Teil der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlagen nicht gemessen wird. Daher fehlen echte Viertelstunden-Ist-Werte, die normalerweise als Basis für die Vermarktung an der Strombörse benötigt werden. Die Situation werde dadurch verschärft, dass die Verteilnetzbetreiber neu installierte Kapazitäten nur mit bedeutendem Zeitverzug bei den Übertragungsnetzbetreibern melden. Die Netzbetreiber begründen dies unter anderem mit dem rasanten Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen im Bundesgebiet.

Um dem Problem zu begegnen, sollen nun möglichst schnell "viertelstundenscharfe Istwerte" der tatsächlichen Solarstromeinspeisung von den Verteilnetzbetreibern geliefert werden. Da eine Einspeisegangmessung sämtlicher Anlagen kurzfristig nicht realisierbar ist, fordert die Bundesnetzagentur die Einführung eines Referenzmessverfahrens, das im Bereich der Windenergie bereits praktiziert wird. Dazu sollen Daten von einzelnen repräsentativen und leistungsgemessenen Anlagen auf den Gesamtanlagenbestand im jeweiligen Netzgebiet hochgerechnet werden.

Die Verteilnetzbetreiber werden daher aufgefordert, bis zum Frühjahr 2011 ein geeignetes Referenzmessverfahren zu erarbeiten und umzusetzen. Bis es soweit ist sollen sie Einspeiseprofile vorlegen, die der tatsächlichen eingespeisten Leistung möglichst weitgehend entsprechen. Außerdem sollen die Verteilnetzbetreiber mindestens einmal pro Monat mitteilen, welche EEG-Anlagen neu installiert wurden und welche Leistung sie haben. Ist dies aufgrund des massiven Zubaus von Photovoltaik-Anlagen nicht möglich, sollen „nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Abschätzungen“ der installierten Leistung übermittelt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber werden in dem Positionspapier dazu aufgefordert, auf die Verteilnetzbetreiber zuzugehen und sie bei der Einführung eines Referenzmessverfahrens zu unterstützen. (Mirco Sieg)

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