Am kommenden Mittwoch werden die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erstmals über die Photovoltaik-Vergütung beraten. Der Bundesrat hatte die vom Bundestag beschlossene Reduzierung der Solarförderung vor einer Woche vorläufig gestoppt und das Gremium angerufen. Aus Sicht der Länderkammer würde mit der EEG-Novelle Produktions- und Forschungsstandorte für Photovoltaik in Deutschland gefährdet und die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für erneuerbare Energien in Frage gestellt. Die Vertreter des Bundesrates fordern eine geringe Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom. Demnach sollte die zusätzliche Reduzierung für Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen nicht mehr als zehn Prozent betragen.
Der Bundestag verteidigt hingegen die beschlossenen Kürzungen. Es gehe darum, die „eingetretene Überförderung“ abzubauen und an die zu erwartende Kostenentwicklung anzupassen. Der Bundestag hatte Anfang Mai mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, CSU und FDP beschlossen, die Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen allgemein um 15 Prozent sowie auf Konversionsflächen um elf Prozent zu kürzen.
Im Vermittlungsausschuss werden nun jeweils 16 Vertreter des Bundestags und Bundesrats nach einem Kompromiss suchen. Danach muss sich der Bundesrat erneut mit der Solarförderung befassen. Diese Sitzung kann aber frühestens im Juli stattfinden, da es vorher keinen Termin mehr gibt. Der Bundesrat ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dies bedeutet, dass der Bundestag mit absoluter Mehrheit seine bereits beschlossene Vorlage wieder in Kraft setzen könnte. Die Bundesregierung geht nach Medienberichten davon aus, dass dies auch rückwirkend erfolgen kann. (Sandra Enkhardt)