In der Solarbranche bieten viele Hersteller heute bereits Produktgarantien von zehn Jahren an, einige sogar von zwölf Jahren. Davon können die Käufer von Fernsehgeräten oder Kühlschränken nur träumen. Allerdings sind Haushaltsgeräte auch selten für einen langfristigen Lebenszyklus weit oberhalb von 20 Jahren ausgelegt. Im Zeitraum der Produktgarantie sichert der Hersteller zu, dass seine Module frei von produktionsbedingten Mängeln sind und keinerlei Fehler im Material oder in der Verarbeitung auftreten. Voraussetzung für die Garantie sind unter anderem eine fachgerechte Montage sowie die Beachtung der Montage- und Betriebsanleitung. Daneben gibt es aber noch eine große Anzahl von Ausschlüssen und Regeln, deren Nichtbeachtung zum Erlöschen der Garantie führen kann.
Die Garantiebedingungen der Hersteller unterscheiden sich bei Ausführlichkeit, Regeln und Pflichten teilweise erheblich. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher, desto besser. Denn dann wissen beide Seiten, woran sie sind und welche Regeln sie befolgen sollten. Bei einigen Herstellern ist jedoch auch hier schon Vorsicht im Kleingedruckten geboten. Sie versuchen, sich mit merkwürdigen Garantieausschlüssen ein Hintertürchen offen zu halten: So gehören bei manchen Herstellern Stecker oder Kabel nicht zum Modul. In diesen Fällen würde die Produktgarantie für die Module also nicht greifen, wenn die Stecker defekt oder die Kabel unsauber verarbeitet sind und dadurch die Module nicht mehr funktionieren.
Verbraucherschützer fordern mehr Leistungen von den Herstellern, statt einer versteckten Kostenfalle für den Kunden, Investor oder Anlagenbetreiber. Tatsächlich sind die finanziellen Belastungen in der Realität oft ungleich verteilt: In einer Vielzahl der Garantiebedingungen am Markt ist derzeit festgelegt, dass der Anlagenbetreiber im Garantiefall sämtliche Nebenkosten zu tragen hat, also beispielsweise die Kosten für Prüfung und Gutachten, Transport, Gerüstgestellung und Demontage. Zunächst einmal muss er aber nachweisen, dass überhaupt ein Garantiefall vorliegt. Dafür fallen bereits Prüfkosten an, entweder vom Handwerker vor Ort oder von einem Institut. Das bedeutet: Das Modul muss vom Dach ausgebaut und zum Institut transportiert werden – ohne die Gewissheit, dass der nachgewiesene Schaden überhaupt anerkannt wird. Denn ob überhaupt ein Schaden anerkannt wird, entscheidet oft nur der Hersteller allein.