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AKTUELLE MELDUNGEN

Die Bilanz des Wirtschaftsministeriums zum Mieterstrom

Im September veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium den Mieterstrombericht. Die Beamten stellen sich selbst kein gutes Zeugnis aus. Noch im Herbst 2019 sollen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der nach Paragraf 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorzulegende Mieterstrombericht enthält Informationen zum Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten. 

Berichtet wird, dass das Modell weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Der 500-Megawattdeckel für dieses Segment ist unnütz, gerade mal 677 Anlagen mit knapp 14 Megawatt waren bis zum 3.7.2019 erfasst. Weiter sei der Mieterstromzuschlag angesichts der hohen Kosten dieser Vermarktungsform aktuell zu niedrig, um deutliche Investitionsanreize zu setzen. Die geltenden Regeln der Anlagenzusammenfassung haben zusätzlich negative Auswirkungen.

Immerhin, der Bericht schlägt auch Verbesserungen vor:

  • Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch eine Anhebung der Vergütung,
  • Präzisierung der aktuellen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung,
  • Nachjustierung bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung,
  • Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells (§ 21 Abs. 3 EEG 2017).

Das Bundeswirtschaftsministerium will noch im Herbst 2019 einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen. (PF)