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Nach dem HOAI-Urteil: Konsequenzen und Alternativen

Der Europäische Gerichtshof hat die verbindlichen Honorare in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Verstoß gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie bestätigt. Das bedeutet aber nicht das Ende der HOAI.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4.7.2019 die  in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze gekippt. Sie stellt nach Auffassung des EuGH einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit dar.

Urteil bedeutet nicht das Ende der HOAI

Mit dem Richterspruch ist nach Auskunft des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) jedoch nicht das Ende der HOAI verbunden, denn die meisten Regelungen bleiben von der Entscheidung grundsätzlich unberührt. Die HOAI könne auch weiterhin als Grundlage für Architekten- und Ingenieurverträge vereinbart werden.

Lediglich die Pflicht zur Einhaltung der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ist nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Weil keine Frist zur Anpassung der HOAI vorgesehen ist, gilt das nach juristischer Einschätzung ab sofort und auch für laufende Verträge. Bis zur Entscheidung des EuGH geschlossenen Planungsverträge – auch unter Bezugnahme auf die HOAI – bleiben nach Auskunft des AHO generell wirksam. Eine Änderung beziehungsweise  Anpassung sei dazu grundsätzlich nicht erforderlich, jedoch sei im Regelfall kein Rückgriff mehr auf die Mindest- beziehungsweise Höchstsätze der HOAI möglich.

Was das EuGH-Urteil für laufende und zukünftige Verträge bedeutet, hat der AHO in einer Bewertung kurz zusammengefasst, die unter anderem vom Verband Beratender Ingenieure (VBI) zitiert wird. Auch die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat bereits FAQs zum EuGH-Urteil veröffentlicht.

Wie könnte es weitergehen?

Neben der unmittelbar wirkenden Konsequenz, dass ein Berufen auf die Mindest- und Höchstsätze der HOAI ab sofort nicht mehr möglich ist, muss Deutschland sein Recht unverzüglich anpassen, wodurch sich unter Umständen weitere Konsequenzen ergeben. Da sich die Bundesregierung aber eindeutig für eine Verteidigung der HOAI und ihre Beibehaltung positioniert hat, sind hier wohl eher Formalien zu erwarten.

Auch der AHO sieht mit dem Richterspruch kein Ende der HOAI verbunden, da die meisten Regelungen von der Entscheidung grundsätzlich unberührt bleiben und sich die Leistungsbilder und die Regelungen zur Ermittlung des Honorars als wertvolles Gerüst und Grundlage für das Planen und Bauen etabliert haben.

 Gemeinsam mit den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure will sich der AHO dafür einsetzen, dass die HOAI in diesem Sinne als Orientierung für die vertragliche Vereinbarung der Parteien im Sinne des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung weitgehend erhalten wird. Der AHO sieht gute Chancen, im Gespräch mit der Bundesregierung, eine tragfähige Lösung zum weitgehenden Erhalt der HOAI im Interesse der Auftraggeber und Auftragnehmer zu finden. (PF)

Lesen Sie mehr dazu in unserem Schwesterportal www.tga-fachplaner.de