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Solarwatt bietet THG-Quotenhandel für Unternehmen mit eigener E-Fahrzeugflotte

Der Anbieter von Solarsystemen Solarwatt unterstützt schon seit Anfang dieses Jahres Privatpersonen mit eigenem Elektroauto beim Verkauf von Treibhausgasquoten (THG-Quoten). Jetzt bietet das Dresdner Unternehmen die Unterstützung im THG-Quotenhandel auch für Betreiber von Ladepunkten und Unternehmen mit einer eigenen Flotte von Elektroautos an.

Emissionen im Verkehrssektor senken

Bei den THG-Quoten handelt es sich um Zertifikate, die Besitzer von Elektroautos oder Betreiber der Ladeinfrastruktur während des Ladens der Fahrzeuge generieren. Diese müssen die Mineralölfirmen kaufen, um so einen Ausgleich der CO2-Emissionen zu schaffen, die durch den von ihnen verkaufen fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der Ladestrom von privaten Besitzern von Elektroautos wird über eine Pauschale vergütet, während die Zertifikate der Betreiber von öffentlichen Ladesäulen pro Kilowattstunde geladenen Stroms abgerechnet werden. Die Idee dahinter ist, dass jede geladene Kilowattstunde Strom die Emissionen im Verkehrssektor senkt. Deshalb sind Zertifikate für geladenen Ökostrom auch höher dotiert als die für den normalen Strommix.

300 Euro pro Fahrzeug

Damit nicht jeder Elektroautobesitzer – sowohl privat als auch gewerblich – oder Betreiber von einzelnen Ladepunkten mit den Mineralölfirmen einen eigenen Vertrag abschließen muss, übernehmen den Handel Dienstleister wie beispielsweise Solarwatt. Diese erfassen die Fahrzeuge und übernehmen die komplette Abrechnung. Die Unternehmen erhalten durch den Verkauf der THG-Zertifikate über Solarwatt einen Festbetrag von 300 Euro pro Jahr und pro Elektrofahrzeug. „Andere Anbieter versprechen ihren Kunden zwar mitunter etwas höhere Auszahlungen, die sie dann aber oftmals nicht einhalten können, da der Betrag von verschiedenen Faktoren abhängt“, erklärt Produktmanager Robert Pawlik, der bei Solarwatt den THG-Quotenhandel verantwortet. „Wir garantieren unseren Kunden 300 Euro pro THG-Zertifikat. Dieser Festbetrag trägt zur Refinanzierung des E-Fuhrparks der Unternehmen bei.“

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Zwölf Cent pro Kilowattstunde Strom

Anders als Unternehmen mit eigener E-Fahrzeugflotte erhalten Betreiber von öffentlichen Ladepunkten über Solarwatt für Ihre THG-Zertifikate eine Vergütung von zwölf Cent pro geladener Kilowattstunde – sogar rückwirkend bis zum 1. Januar 2022. „Auch hier übernehmen wir die gesamte Abwicklung“, betont Robert Pawlik. „Der Ladepunktbetreiber muss uns nur alle drei Monate den aktuellen Stand der über ihn geladenen Strommenge übermitteln. Der Rest läuft komplett über uns. So können im Jahr bei durchschnittlicher Nutzung der Ladepunkte schon schon insgesamt mehr als 1.000 Euro zusätzlicher Einnahmen erreicht werden“, umreißt er den Kostenvorteil. (su)