Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass 96 Prozent der in der ersten Ausschreibung bezuschlagten Photovoltaikanlagen auf der Freifläche gebaut wurden. Die Netzagentur sieht sich dadurch bestätigt.
„Die hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren. Dieser erfreuliche Ausgang stimmt uns auch im Hinblick auf die Realisierung der 145 Projekte aus den fünf folgenden Runden optimistisch“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Projektierer konnten dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Projekt auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant.
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Pilotausschreibung für solare Freiflächenanlagen im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungsrunden durchgeführt. Für die erste Ausschreibungsrunde ist am 6. Mai 2017 die Frist für die Stellung eines Antrages auf Förderberechtigung der bezuschlagten Gebote abgelaufen. Für 24 der 25 bezuschlagten Gebote wurden nun Förderberechtigungen mit einem Volumen von 151 Megawatt erteilt.
Wirkung einer potentiellen Strafzahlung
Zur Sicherstellung einer hohen Realisierungsrate mussten die Bieter bei der Gebotsabgabe „als materielle Präqualifikation ihren Planungsstand nachweisen“, heißt es bei der Netzagentur. Wenn für einen Zuschlag keine Anlage realisiert wird, fällt eine Strafzahlung an. Lediglich für einen Zuschlag konnte kein Projekt realisiert werden, für dieses fällt eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird. Insgesamt wurden 35 Förderberechtigungen ausgestellt, da einige Zuschläge auf mehrere Projekte aufgeteilt wurden.
Die bisherigen Ausschreibungsrunden führen zu stetig sinkenden Zuschlagspreisen der Solarprojekte: Nach 9,17 Cent pro Kilowattstunde in der ersten Runde, liegt der Wert aktuell bei 6,58 Cent in der Runde vom Februar 2017. (nhp)