Beim Branchentreffen der Photovoltaik in Bad Staffelstein ging es heute vor allem um gebäudeintegrierte Solargeneratoren. Bislang auf eine Nische beschränkt, wächst die BIPV langsam aus dieser Nische heraus. Wichtigster Markt ist die Schweiz. Nun gelte es, die Erfahrungen auch auf die EU-Mitgliedsstaaten auszurollen.
Was aber keinesfalls ein Selbstläufer ist. Zwar hat die EU bereits mehrere Richtlinien aufgelegt, um die Energiewende am Bau anzukurbeln. So tritt 2020 die Gebäuderichtlinie in Kraft. Sie schreibt einen neuen Energiestandard für Gebäude ab 2012 vor. Für öffentliche Gebäude gilt sie schon ab 2019.
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Auch die Effizienzrichtlinie aus Brüssel sollte die Branche beflügeln. Sie setzt Sanierungsrate von Bestandsgebäuden auf drei Prozent fest. Bisher werden in Deutschland pro Jahr nur rund 1,5 Prozent des Bestands modernisiert. In Österreich müssen bereits jetzt drei Prozent aller Bundesbauten im Jahr saniert werden. Eine spezielle Nutzungsvorschrift für Solargeneratoren gibt es jedoch nicht.
EU-Recht muss in nationales Recht umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Die nationalen Richtlinien zu den erneuerbaren Energien geben zwar ambitionierte Ziele vor, um sauberen Strom nach vorne zu bringen. Während Österreich bei der Umsetzung dieser Ziele schon sehr weit ist – aufgrund des hohen Anteils von Wasserkraft und Biomasse -, dümpelt Sonnenstrom in Österreich und in Deutschland noch vor sich hin. In beiden Ländern gibt es erhebliche Potenziale, um Solargeneratoren in die Dächer und an die Fassaden zu bringen. (Heiko Schwarzburger)