Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, welche die Ausschreibung von Photovoltaikfreiflächenanlagen regelt. Darin sind weder Sonderregelungen für Bürgerprojekte noch ein Verbot von Anlagen auf Ackerflächen vorgesehen. Das stößt auf heftige Kritik.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, in der die Ausschreibung von Freiflächenanlagen geregelt wird. Wie schon in der EEG-Novelle hat sich das Wirtschaftsministerium vor allem auf die Argumente der großen Spieler im Markt gestützt. So soll es keine gesonderten Ausschreibungen für kleinere Bürgerenergieprojekte geben, sondern einheitliche Ausschreibungen für alle. Die Anlagengröße soll allerdings auf zehn Megawatt begrenzt werden.
Keine Sonderregelungen für Bürgerprojekte
Die Referenten im Ministerium haben in ihrem Entwurf versucht, das Ausschreibungsdesign so einfach wie möglich zu halten. Dadurch werde die Teilnahme von vielen Akteuren möglich. Sonderregelungen für Bürgerprojekte sieht das Ministerium als nicht notwendig an. Diese Argumentation stößt aber auf heftige Kritik. „Die Bundesregierung bricht offenbar ihr Versprechen, kleineren Projekten mit direkter Bürgerbeteiligung eine faire Chance im Wettbewerb um neue Windkraft- oder Solaranlagen zu geben“, kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik beim Ökostromanbieter Greenpeace Energy. „Entgegen der stets wiederholten Ankündigung von Minister Sigmar Gabriel (SPD), die Bürgerenergie vor der direkten Konkurrenz zu großen Konzernen zu schützen, enthält der vorliegende Entwurf nun gleich mehrere hohe Hürden. So ist für kleinere Akteure weder ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen.“
Tatsächlich müssen die Bürgerenergieprojekte mit den großen Energiekonzernen konkurrieren. Genau das wollten unter anderem der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) verhindern. Er hatte schon vorher gefordert, dass die Bürgerprojekte mit geringeren Sicherheitszahlungen und Kautionen entlastet werden sollten. Schließlich sind hier die finanziellen Mittel in der Planung eines Projektes stärker begrenzt als bei einem großen Energiekonzern. Diese können sich auf ein dickeres Polster in der Projektkasse stützen und auch die Risiken weiter streuen, indem sie diese auf mehrere Projekte verteilen.
Keine Flächenbegrenzungen vorgesehen
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Flächenkategorien. Auch hier folgt das Bundeswirtschaftsministerium der Argumentation der großen Energiekonzerne. Denn der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft als Vertretung der alten Energiewirtschaft hat in seiner Stellungnahme gefordert, die Ackerflächen wieder mit in die Förderung aufzunehmen. Er begründet das damit, dass diese Flächen für die Photovoltaikanlagen leichter zu erschließen seien, was die Kosten für das gesamte Projekt und damit die notwendige Einspeisevergütung verringert, mit der das Projekt auch wirtschaftlich umsetzbar ist. Diesen Vorgaben folgen jetzt auch die Referenten des Bundeswirtschaftsministeriums in ihrem Entwurf. Dagegen hatte sich sowohl der DGRV als auch der Bauernverband ausgesprochen. Neben der Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion geht es dabei vor allem darum, die externen Kosten zu begrenzen. Schließlich liegen die Ackerflächen weit ab von den Verbrauchern. Der Strom muss dann dorthin transportiert werden, was wiederum mit weiteren Kosten verbunden ist, die zwar nicht in die Einspeisevergütung eingehen, aber trotzdem vom Stromkunden bezahlt werden müssen.
Der Entwurf wurde jetzt zur Stellungnahme an die einzelnen Ministerien verschickt. Diese können jetzt dazu Stellung nehmen. Aus diesen Stellungnahmen wird dann die konkrete Verordnung entstehen. (Sven Ullrich)