Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Bund stärkt Eigenverbrauch

Der neue Entwurf der EEG-Reform bringt gegenüber bisherigen Entwürfen wesentliche Verbesserungen für die Photovoltaik, vor allem beim gewerblichen Eigenverbrauch und bei netzfernen Systemen. Dennoch: Das neue Gesetz wächst sich zum bürokratischen Monster aus, das in der Praxis scheitern wird. Es muss unbedingt entschlackt werden.

Gestern hat das federführende Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Entwurf für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Darin hat sich für die Photovoltaik einiges bewegt. Offenbar sind die vielen Einsprüche und die Kritik angekommen - zumindest teilweise. So sollen Anlagen zur Eigenversorgung von der EEG-Umlage ausgenommen werden, wenn der Strom aus Anlagen stammt, "die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen sind" (Paragraf 58). Dazu dürften alle photovoltaischen Inselsysteme und netzparallelen Anlagen zählen.

Auch Eigenversorger, "die sich vollständig selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und für den Strom aus ihren Anlagen, den sie nicht selbst verbrauchen, keine finanzielle Förderung nach Teil 3 in Anspruch nehmen" sollen befreit werden. Allerdings regelt das EEG keinen Strombezug, sondern lediglich die Vergütung der Einspeisung erneuerbarer Energien. Wenn also ein Anlagenbetreiber seinen Solarstrom vollständig selbst verbraucht und im Winter dennoch Strom zukauft, hat er gute Chancen vor Gericht.

Von der EEG-Umlage befreit werden Anlagen auch, "wenn der Eigenversorger die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt und der Strom im räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet wird". Das ist ein entscheidender Passus für den gewerblichen Eigenverbrauch, der damit ohne EEG-Umlage möglich wird. Wenn der Solarstrom lediglich ins Firmennetz eingespeist wird, und nicht ins öffentliche Versorgungsnetz. Auch werden alle Photovoltaikanlagen befreit, die bis zum 1. August 2014 ans Netz gegangen sind. Kleine Anlagen bis zehn Kilowatt (maximal zehn Megawattstunden selbst verbrauchten Strom im Jahr) sind weiterhin generell ausgenommen.

Für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes soll der Eigenverbrauch - sofern er nicht den oben genannten Kriterien entspricht - mit einer verringerten Umlage bedacht werden, egal ob der Strom aus Photovoltaik oder einem Gaskraftwerk stammt. Der Prozentsatz des Abzugs ist noch festzulegen. (Heiko Schwarzburger)