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Energiesammelgesetz: Altmaier bietet Minimalkompromiss an

Wie der BSW Solar mitteilt, hat sich die Bundesregierung auf eine leicht abgeschwächte Version des Energiesammelgesetzes geeinigt. Die zentralen Probleme bleiben aber bestehen.

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) mitteilt, hat sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss zum Energiesammelgesetz geeinigt. Für die Photovoltaik solle dem Vernehmen nach die Vergütung für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt nicht so weit abgesenkt werden wie ursprünglich geplant. Die Tarife sinken demnach schrittweise monatlich ab dem 1. Januar bis zum 1. April 2019 von dann 10,36 auf voraussichtlich 8,9 Cent pro Kilowattstunde. Ursprünglich standen 8,33 Cent pro Kilowattstunde im Gesetzentwurf.

Vertrauensschutz noch nicht wieder hergestellt

Wie die Regelungen für den Mieterstrom aussehen werden, ist noch nicht klar. Aber hier soll die Absenkung noch geringer ausfallen. „Es ist gut, dass die Koalition den Argumenten der Solarwirtschaft in Ansätzen folgt und die Förderkürzungen teilweise zurücknehmen will“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Der Vertrauensschutz ist aber mit einer Verlängerung um nur einen Monat nicht ausreichend. Die EU-Kommission wäre dem Vernehmen nach auch zu einer Verschiebung um mehrere Monate bereit“, weiß Körnig.

52-Gigawatt-Deckel in die Arbeitsgruppe abgeschoben

Allerdings bleibt der 52-Gigawatt-Deckel vorerst bestehen. Dieses Problem schiebt Peter Altmaier in eine parlamentarische Arbeitsgruppe. Diese soll ab Ende März 2019 eine geeignete Anschlussregelung finden. Dazu soll eine entsprechende Nebenabsprache parallel mit der Gesetzesnovelle unterschrieben werden. Für Den BSW Solar ist es enttäuschend, dass ausgerechnet in dieser entscheidenden Frage keine Klarheit herrscht und der Ausbaudeckel verschwindet. „Die Solarbranche braucht dringend Planungssicherheit für das 65-Prozent-Ausbauziel der Regierung“, betont Carsten Körnig. „Wir setzen uns deswegen weiter für Nachbesserungen ein.“ Zumindest gehen die Korrekturen am Gesetzentwurf gehen schon mal in die richtige Richtung, betont der BSW-Solar-Chef. Diese reichen aber noch nicht aus.

Ob das Energiesammelgesetz in dieser nur marginal abgeschwächten Version im Bundestag einen Mehrheit findet, wird sich am 30. November 2018 zeigen. Denn dann steht die zweite und dritte Lesung des Gesetzes auf der Tagesordnung. (su)

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Die Einspeisevergütung für Dachanlagen zwischen 40 und 750 kWp über die Direktvermarktung:

Degression Dezember 2018 10,47 Cent pro kWh
Degression Januar 2019 10,36 Cent pro kWh
fixe Vergütung Februar 2019 9,87 Cent pro kWh
fixe Vergütung März 2019 9,39 Cent pro kWh
fixe Vergütung April und Mai 2019 8,90 Cent pro kWh