Aufatmen bei der Bundesregierung: Die EU-Kommission bestätigt nach einjähriger Prüfung, dass ein Großteil der EEG-Umlagebefreiung für Großverbraucher mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Einige deutsche Unternehmen müssen dennoch zurückzahlen.
Die Europäische Kommission hat die Prüfung zur Befreiung von stromintensiver Unternehmen von der Ökostromumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgeschlossen. Ergebnis: Die deutschen Beihilfen für Ökostrom stehen demnach „mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“. Ferner habe die EU den überwiegenden Teil der stromintensiven Unternehmen gewährten Teilbefreiungen von einer Umlage genehmigt.
Jedoch nicht alles: „Ein kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig“, erklärt die EU. Nun müssten die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge zurückzahlen. Die Rückforderung bezieht sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. Über die Höhe der Angaben machte die EU-Kommission keine Angaben.
Die Prüfung wurde bereits am 18. Dezember 2013 eingeleitet und nun nach einem knappen Jahr abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte das EEG 2012 nicht bei der Kommission angemeldet, weil es sich ihrer Auffassung nach nicht um staatliche Beihilfen handelte. (nhp)