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EU-Gerichtshof stärkt nationale EEG-Förderung

Das europäische Gericht in Luxemburg weist eine Klage eines Finnen gegenüber Schweden auf deren Erneuerbaren-Förderung zurück. Das stärkt auch das deutsche EEG in der Diskussion mit der EU-Kommission.

Der Europäische Gerichtshof hat heute in seinem Urteil (Aktenzeichen C-573/312) befunden, dass ausländische Ökostromproduzenten keinen Anspruch auf nationale Erneuerbaren-Vergütungen haben. Im konkreten Fall ging es um einen finnischen Betreiber von Windkraftanlagen auf den finnischen Alands-Inseln. Dieser verklagte Schweden, weil ihm die schwedische Ökostromförderung verwehrt wurde.

„Das ist ein wichtiges Signal an die Investoren“, kommentiert Frauke Thies. Sie leitet die Politikabteilung beim europäischen Solarverband Epia. Die Gesetzgebung für Erneuerbare bleibe damit verlässlich und die Mitgliedsstaaten könnten sich an ihre verbindlichen Ausbauziele halten. Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass die Erhebung der EEG-Umlage auf nach Deutschland importierten Strom wie ein Strafzoll wirke. Zölle sind innerhalb der EU verboten. Die Bundesregierung ist deshalb mit der EU im Gespräch. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte bei der Verabschiedung der EEG-Novelle im Bundestag am vergangenen Freitag gesagt, dass dieses Thema zuvor noch nie von der EU bemängelt worden sei. Denn das deutsche EEG ist bereits seit April 2000 in Kraft.

Fünf Prozent für ausländische Projekte

Der Grünen-Fraktionsvize und Energieexperte Oliver Krischer begrüßt ebenfalls die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „Das schafft Klarheit für die nationalen Fördersysteme und stärkt die Energiewende.“ Die Forderungen der EU-Kommission zur Öffnung der EEG-Förderung für ausländische Investoren seien damit überholt. „Die Große Koalition muss sich vorwerfen lassen, dass sie in ihrer eilig zusammengeschusterten EEG-Novelle eine Öffnung des Marktes bei Ausschreibungen für mindestens fünf Prozent für ausländische Projekte bereits beschlossen hat, statt auf den Richterspruch zu warten“, erklärt Krischer. Ziel müsse es sein, dass die grenzüberschreitende Kooperationen den Ökostromausbau beschleunigt, Kosten senkt und die Versorgungssicherheit erhöhe. (Niels H. Petersen)