Spätestens im Jahr 2020 soll die Finanzwirtschaft nachhaltiger investieren. Grund sind die im Pariser Abkommen vereinbarten Klimaschutzziele. Die EU glaubt diese nur mit verpflichtenden Vorgaben für Investoren zu erreichen.
Bisher wurden Vermögensverwalter meist nur von größeren Stiftungen, kirchlichen Einrichtungen oder interessierten Kunden gebeten, Portfolien unter Nachhaltigkeitsaspekten zu investieren. Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, sollen spätestens ab dem nächsten Jahr alle Investoren verpflichtend einen gewissen Anteil nachhaltiger Investments in ihre Portfolien aufnehmen.
Die EU-Kommission fasst dies alles unter der Bezeichnung ESG zusammen. Das Kürzel steht für Enviromental, Social und Governance. Aktuell arbeitet man an einer einheitlichen EU-Klassifikation (Taxonomie). Anhand dieser Kriterien soll bestimmt werden, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig zu betrachten ist. In Fachkreisen rumort es jetzt schon. „Denn neben einer weiteren Bevormundung der Investoren ist der Begriff Nachhaltigkeit genauso dehnbar wie die Bezeichnung Bio in der Lebensmittelindustrie“, mahnt Ralph Rickassel von der Vermögensverwaltung PMP.
„Daher sollte die Frage erlaubt sein, ob zukünftig bei der Auswahl von Investments eine gesetzliche Quote für nachhaltige Investments vorgegeben werden muss“, regt Rickassel an. Auf jeden Fall sollten sich Anleger darauf einstellen, dass ihr Vermögensberater in naher Zukunft die persönlichen Präferenzen für nachhaltige Investments abfragen und dokumentieren werde. Wie diese dann umgesetzt werden können bliebe abzuwarten, bis die EU-Kommission ihr Klassifikationssystem verabschiedet habe. (nhp)
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