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Fördersystem bei Photovoltaik bleibt

Ein vollständiger Wechsel des Förderregimes bei der Photovoltaik hin zu Ausschreibungen ist nicht geplant. Laut Regierungsplänen werden Anlagen auf Gebäuden bis zu einem Megawatt Leistung weiter über das EEG vergütet.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat erste Eckpunkte für ein Gesetz zur Ausschreibung erneuerbarer Energien veröffentlicht. Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme wird zwischen den verschiedenen Technologien differenziert. Ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See soll demnach anders aussehen als für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Dies berücksichtigen die Eckpunkte durch ein individuell an die Technologie angepasstes Ausschreibungsdesign, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Der geplante Zubaukorridor soll eingehalten werden. Bei Photovoltaik wäre das ein jährlicher Zubau von 2,4 bis 2,6 Gigwatt Leistung.

„Einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Förderung von Solarstromanlagen soll es nicht geben und das ist gut so“, sagt BSW-Solar-Chef Carsten Körnig. Demnach sollen sich mit dem für Ende 2016 geplanten Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur Solarparks und sehr große Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer Leistung von über einem Megawatt über Ausschreibungen um eine Förderung bewerben müssen.

Das Gros privater und gewerblicher Photovoltaikbetreiber werden weiterhin über eine Einspeisevergütung gefördert. Die Förderhöhe ergibt sich auch nicht über Ausschreibungen. Sondern sie richtet sich nach dem Zubau der Photovoltanlagen. Sprich, je mehr Anlagen installiert werden, desto schneller sinkt die Förderung für neu errichtete Anlagen.

Belastung des Eigenverbrauchs verhindert Zubau

Der BSW-Solar rechnet damit, dass in auch in diesem Jahr die Photovoltaikausbauziele der Bundesregierung deutlich verfehlt werden. Er appelliert an die Politik, Belastungen solarer Eigenversorger abzubauen, statt sie weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang kritisiert der BSW-Solar, dass bei den künftig geplanten Ausschreibungen großer Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung oberhalb von einem Megawatt der Eigenverbrauch unzulässig sein soll. Der Verband wird das bis Anfang Oktober dauernde Konsultationsverfahren nutzen, um Verbesserungsvorschläge einzureichen. Unternehmer sind eingeladen, dem BSW-Solar dafür Anregungen zu geben.

„Besonders die hohen Investitionen aus Bürgerhand werden durch das vom Wirtschaftsminister gewollte Ausschreibungsmodell verhindert“, erklärt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie. Das zeigen schon die ersten Erfahrungen, die mit der ersten Runde der Freiflächenausschreibungen in Deutschland gemacht wurden. Kein einziger Bürgerenergieakteur habe einen Zuschlag erhalten. Falk: Für die Akzeptanz in der Bevölkerung sei das kein gutes Zeichen. (nhp)