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Keine Ökostreuer auf Sonnenstrom

Die Regierung hat beschlossen, Solarstrom auch künftig nicht mit einer Stromsteuer – oder Sonnensteuer – zu belasten. Die Energiebranche begrüßt diesen Schritt. Was bedeutet das?

Die langwierigen Diskussionen haben sich gelohnt: „Die Bundesregierung wird keine unnötigen Steuerverschärfungen durchsetzen. Das gilt insbesondere für die Steuerbefreiung der kleinen Stromerzeugungsanlagen sowie für Strom aus erneuerbaren Energieträgern“, frohlockt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Als Branche habe sich der BDEW die Steuerbefreiung stark gemacht, da steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger, wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, maßgeblich zum Erfolg der Energiewende beitragen würden. Das neue Gesetz zur Energie- und Stromsteuer soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

„Wer selbst- oder vor Ort erzeugten Solarstrom nutzt, wird demnach nicht zusätzlich durch Steuern und Abgaben belastet. Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Es sei jedoch an der Zeit, endlich auch Mietern den Bezug preiswert vor Ort erzeugten Solarstroms zu ermöglichen und Solartechnik damit endlich auch in die Innenstädte zu bringen. Andernfalls würden die Klimaschutzziele in Deutschland deutlich verfehlt werden. „Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam, dies ist ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren“, sagt Körnig.

Zubau von 1,52 Gigawatt weit unter Zielmarke

Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherunternehmen in Deutschland rechnet in diesem Jahr mit einem Marktwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich. Dieses werde durch attraktive Renditeerwartungen und niedrige Finanzierungskosten befördert.

Neben den stark gesunkenen Photovoltaikpreisen dürfte dazu auch beitragen, dass ein Großteil künftiger Investoren den selbst erzeugten Solarstrom weiterhin selbst verbrauchen darf und auch künftig an keiner Auktion teilnehmen muss, um eine Förderberechtigung für den eingespeisten Überschussstrom zu erzielen. Im letzten Jahr wurden nach Daten der Bundesnetzagentur rund 51.900 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 1,52 Gigawatt neu installiert, nach 51.000 Anlagen mit 1,46 Gigawatt im Vorjahr. Das gesetzlich fixierte Photovoltaik-Ausbauziel der Bundesregierung liegt allerdings bei jährlich 2,5 GW. (nhp)

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