Das Bundeskabinett hat eine neue Verordnung für Innovationsausschreibungen beschlossen. So sollen Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Laut BMWi sollen Innovationen im Ausschreibungsdesign getestet werden. Erstmals wird demnach eine fixe Marktprämie bei der Ökoenergie-Förderung angewendet, die ursprünglich aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist. Zahlungen bei negativen Preisen an der Strombörse soll es nicht geben. Zudem wird eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.
Fixe Marktprämiengebote hingegen sieht der Branchenverband BEE kritisch: Besonders für die Erneuerbareanlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie, erklärt der Verband.
Mindestens 7,5 Cent pro Kilowattstunde
2020 soll eine neue technische Ausschreibung starten: Gefördert werden Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien, wie Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Solche Projekte tragen dazu bei, die Einspeisung zu verstetigen und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Als Höchstwert für ein Gebot, das für Anlagenkombinationen abgegeben wird, sind 7,5 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, ohne Kombi nur drei Cent. Auch an die Erbringung von Systemdienstleistungen wurde gedacht. So müssen Anlagenkombinationen mindestens 25 Prozent ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert. Weitere Details hier. (nhp)
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