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Neuer Leitfaden für Ladestationen

Was ist bei Planung, Bau und Betrieb einer Ladeeinrichtung für E-Mobile zu beachten? Ein neuer Leitfaden hilft Fehler, Gefahren und teure Fehlinvestitionen beim Aufbau von Stationen in privaten wie in öffentlichen Immobilien zu vermeiden.

Ein flächendeckendes Netz an zuverlässigen, sicheren Ladestationen ist eine zentrale Voraussetzung für die Verbreitung der Elektromobilität und deren Akzeptanz beim Bürger. In der Praxis wirft der Aufbau der elektrischen Infrastruktur für Ladestationen viele Fragen auf. Der „Technische Leitfaden Ladeinfrastruktur“ stellt die wesentlichen Punkte für die fachkundige Planung, den Bau und den Betrieb einer Ladeeinrichtung zusammenfasst. Der Leitfaden wurde gemeinsam von den Verbänden BDEW, VDA, VDE, ZVEH und ZVEI und in enger Abstimmung mit der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) erarbeitet.

Der Technische Leitfaden soll als Baustein für den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur wichtige Hilfestellungen bieten. Zielgruppe sind alle am Ausbau der Ladeinfrastruktur Beteiligte, insbesondere Planer, Architekten, Immobilienverwalter, Netzbetreiber, Energielieferanten, Elektroinstallateure, Landschafts- und Städteplaner. Der Leitfaden hilft Fehler, Gefahren und teure Fehlinvestitionen beim Aufbau von Stationen in privaten wie in öffentlichen Immobilien zu vermeiden.

Die Broschüre informiert sowohl über rechtliche und technische Anforderungen als auch über Parkplatztypen. Der Schwerpunkt liegt auf den technischen Standards und Ladetechnologien. Abbildungen zeigen die verschiedenen Szenarien für die Ladung von E-Mobilen. Die Beschreibung von Finanzierungsoptionen rundet den praxisnahen Überblick ab. Der Leitfaden enthält daneben auch viele Sicherheitshinweise. Zum Beispiel, was bei der Erweiterung einer bestehenden elektrischen Anlage mit einer Lademöglichkeit zu beachten ist. Für die E-Handwerke und ihre Kunden ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur nur durch Elektrofachkräfte von Elektrofachbetrieben ausgeführt werden dürfen, die in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers eingetragen sind. (nhp)