Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen veröffentlicht. Ergebnis: Es kamen nur Solarprojekte zum Zug, Windprojekte gingen leer aus.
Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann“, weiß Jochen Homann Er ist Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich.“ Das EEG sieht gemeinsame Ausschreibungen mit Pilotcharakter vor. Die Technologien treten in einen Wettbewerb.
Mittelwert von 4,67 Cent
Es seien 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen. Die Netzagentur erteilte 32 Zuschläge für Gebote über 210 Megawatt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,67 Cent pro Kilowattstunde. In der letzten reinen Solar-Ausschreibung wurden 4,33 Cent erreicht. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 Cent; der höchste Zuschlagswert bei 5,76 Cent pro Kilowattstunde. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich fünf in einem Umfang von 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 Megawatt in Baden-Württemberg
„Mit den Solaranlagen setzte sich diejenige Technologie durch, die ihr Kostensenkungspotential bereits in den vorangegangenen Ausschreibungen unter Beweis stellte“, resümiert die Behörde. Bei den Geboten für Windenergieanlagen an weniger ertragsstarken Standorten komme hinzu, dass anders als bei den regulären Ausschreibungen die Nachteile nach dem Zuschlagsverfahren nicht ausgeglichen würden. Die eingegangenen Gebote hatten insgesamt ein Volumen von 395 Megawatt. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 Cent pro Kilowattstunde, für Windenergieanlagen an Land bei 7,23 Cent.
Verbände lehnen Kombiausschreibungen ab
In dem Ausschreibungsverfahren wurden erstmals sogenannte Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbarenanlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt. Diese Sonderregelung hatte aber laut Netzagentur keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte.
Bundesverbände der Solar- und Windenergie betrachten die erste gemeinsame Ausschreibung als gescheitert. Sie plädieren an einem Festhalten an technologiespezifischen Auktionen, um einen ausgewogenen Energiemix zu erhalten. (nhp)