Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Prompt hagelt es Kritik. Konkrete Instrumente für einen flexibleren Strommarkt fehlten ebenso wie Ideen für einen funktionierenden Grünstrommarkt.
„Wir buchstabieren Versorgungssicherheit europäisch und integrieren die erneuerbaren Energien optimal in den Markt“, kommentiert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und ergänzt: „Flankierend schaffen wir durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den nötigen innovativen Rahmen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft wird.“
Abregelung von 30 Kilowattanlagen
Der Chef des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) entgegnet dem: „Wir sehen keine Notwendigkeit für eine Digitalisierungspflicht von kleinen dezentralen Stromerzeugern wie Solarstromanlagen“, sagt Carsten Körnig. Es solle beim Einbau von intelligenten Stromzählern um Wirtschaftlichkeit, Datenschutz und technische Sicherheit gehen und weniger darum, möglichst viele teure Zähler zu installieren.
Da kleine Solaranlagen auf Eigenversorgung ausgerichtet sind, wird der erzeugte Strom hauptsächlich vor Ort genutzt und somit kaum ein weiterer Ausbau im Niederspannungsnetz notwendig sein. „Keine Studie bringt den Nachweis, dass die durch Smart Meter ermöglichte Abregelung von kleinen Photovoltaikanlagen unter 30 Kilowatt überhaupt Einfluss auf den Netzausbau hat“, argumentiert der BSW. Diese sollten deshalb von der Einbaupflicht ausgenommen bleiben.
Grünstrommarkt, Fehlanzeige
„Auf dem Weg zu einem gut funktionierenden Strommarkt 2.0 fehlen dem BEE nach wie vor im Strommarktgesetz einige gute Ansätze, die im Weißbuch noch verankert waren“, sagt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Dazu zählten konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Strommärkte sowie eine bessere Verbindung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Vor allem auf eine stärkere Flexibilisierung der Regelenergie weist der BEE hin. Zudem gehöre zu einem weiterentwickelten Strommarkt auch ein funktionierender Grünstrommarkt.
Von einem energiepolitischen Durchbruch seien wir auch nach dieser Kabinettssitzung weit entfernt, resümiert die Chefin des Branchenverbands BDEW. „Es bleiben weiterhin zentrale Fragen offen, wodurch die Umsetzbarkeit des gesamten Gesetzes fragwürdig erscheint“, fasst Hildegard Müller zusammen. (Niels H. Petersen)