Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze veröffentlicht. Das enthält verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern. Stromerzeuger ab sieben Kilowatt Leistung sind betroffen.
In einem System mit immer mehr Sonnen- und Windstrom ist es eine Herausforderung Angebot und Nachfrage nach Strom in Einklang zu bringen. „In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören“, erklärt BMWi-Staatssekretär Rainer Baake. Um das System auch künftig sicher zu führen, bräuchte man eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Infos über den Netzzustands liefert, sagt Baake weiter.
„Intelligente Messsysteme sollen für unter 100 Euro pro Jahr eingebaut und betrieben werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier der Regierung. Für Erzeuger ab sieben Kilowatt installierter Leistung plant die Regierung den Messeinsatz. Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Ein Haushalt verbraucht hierzulande im Schnitt 3.500 Kilowattstunden. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger Zähler vorgesehen, der den Verbrauch veranschaulicht. Noch vor der Sommerpause 2015 will das BMWi die Pläne ins Kabinett einbringen.
Die Elefantenrunde
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Smart-Meter-Rollout in Deutschland. Die intelligenten Messsysteme werden schrittweise eingeführt: Das beginnt 2017 für Verbraucher mit mehr als 20.000 Kilowattstunden pro Jahr, 2019 werden die Messsysteme der Gruppe von mehr als 10.000 Einheiten angepasst. 2021 schließlich soll die letzte Stufe bei den Verbrauchern mit mehr als 6.000 Kilowattstunden starten. Mittel- und Großabnehmer seien die „Elefanten“ in den Verteilnetzen - dort läge das größere Potenzial zur Lastverlagerung, denn sie ständen zwar nur für rund zwei Millionen Zählpunkte, bezögen aber zwei Drittel des gesamten Stroms aus diesen Netzebenen, sagt VKU-Chef Hans-Joachim Reck. Es sollte jedoch eine Revisionsklausel für die Verbraucher ab 6.000 Kilowattstunden geben, warnt Reck. „Einen Automatismus darf es hier nicht geben.“
Hintergrund: Intelligente Messsysteme und Zähler können zwei wichtige Funktionen im Stromsystem übernehmen. Erstens helfen sie erneuerbarer Energien bei der künftigen Marktintegration. Denn über die Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway, werden künftig Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen in ein intelligentes Energie- und Kommunikationsnetz eingebunden. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber und Direktvermarkter eine besser Steuerung von Ökostromanlagen. Zudem können Smart Metern durch unterschiedliche Preistarife die Stromnachfrage steuern – besonders bei Industriestromkunden liegt hier ein nicht unerhebliches Potenzial. (Niels H. Petersen)