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AKTUELLE MELDUNGEN

Speicherpreise seit 2013 um 40 Prozent gesunken

Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 Kilowatt leistenden Solarstromanlage.

Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 Prozent. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rät interessierten Verbrauchern zur Eile. Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 Prozent. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. Im letzten Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft. Das Speicherportal Enerkeep erwartet einen Ansturm von mehr als 1.500 Anträgen allein im Januar 2017.

„Die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer Solaranlage war noch nie so attraktiv. Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers kostet heute 40 Prozent weniger als vor drei Jahren“, sagt erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.  Das geht aus aktuellen Befragungen des BSW und der Speichermesse EES Europe hervor. Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger.

Einspeisevergütung nur für kleinere Anlagen

Solarer Überschussstrom, der nicht direkt im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen EEG 2017 wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Anlagengröße – mit derzeit rund 11 bis 12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Lediglich Investoren, die ein sehr großes Photovoltaiksystem mit einer Leistung über 750 Kilowatt bauen wollen, müssen ab diesem Jahr erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Achtung: Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. (nhp)