Die Bilanz der zweiten Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächen aus dem Jahr 2015: Knapp 90 Prozent der Zuschlagsmenge sind auch gebaut worden. Das teilt die Bundesnetzagentur mit.
Insgesamt wurden aus der zweiten Ausschreibungsrunde 33 Förderberechtigungen ausgestellt. Eine solche Berechtigung setzt die Inbetriebnahme der Anlage durch den Bieter voraus. Für vier Zuschläge konnten keine Projekte realisiert werden. Hier fällt eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird, teil die Bundesnetzagentur mit.
Die Bundesnetzagentur hat im Zeitraum 2015 bis 2016 insgesamt sechs Ausschreibungen für Photovoltaik auf Freiflächenanlagen durchgeführt. Für die zweite dieser Runden ist die Antragfrist für eine Förderberechtigung der Zuschläge am 20. August 2017 abgelaufen. Die durchschnittliche Förderhöhe für die zweite Ausschreibungsrunde lag bei 8,49 Cent pro Kilowattstunde.
Flexibilität gefragt
Viele Projektentwickler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant. Einige Zuschläge wurden zudem auf mehrere Projekte aufgeteilt. Das hat im Ergebnis laut Netzagentur zu einer Verschiebung der regionalen Verteilung der Projekte beigetragen. Einige Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben nun deutlich höhere „Realisierungsanteile“ als nach den Ausschreibungsergebnissen zu erwarten gewesen wäre.
Das Preisniveau der bisherigen Ausschreibungsrunden für Photovoltaikanlagen nimmt immer mehr ab: von 9,17 Cent pro Kilowattstunden in der ersten Runde bis zu 5,66 Cent in der Runde zum Gebotstermin 1. Juni 2017. (nhp)