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Bern senkt Solarvergütung

Im Nachbarland Schweiz wird die Förderung für Photovoltaikstrom im nächsten Jahr deutlich zurückgefahren. Neue Dachanlagen verdienen künftig rund 27 Prozent weniger pro Kilowattstunde.

Der Schweizer Bundesrat mit Sitz in Bern hat mit einer neuen Novelle der Energieverordnung eine Absenkung der Vergütung von Photovoltaikstrom beschlossen. Anlagen, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nur noch für 20 statt 25 Jahre. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen werden weniger stark gekürzt als in der Anhörung vorgeschlagen. Eine Kürzung der Vergütung auf 15 Jahre war damit vom Tisch. Es sollen aber künftig Anpassungen an die Preisentwicklung der Module vorgenommen werden. Trotzdem stießen sowohl die vorgeschlagene Senkung der Photovoltaikvergütungssätze, als auch die Abschaffung der Kategorie der integrierten Photovoltaikanlagen in der Solarbranche auf Kritik.

Was ändert sich für Solaranlagenbesitzer?

Bei der Neuberechnung der Vergütungssätze wurde berücksichtigt, dass die Betreiber nach Ablauf der Vergütungsdauer von 20 Jahren die Möglichkeit haben, in der restlichen Betriebszeit der Anlage ihren Stromeigenbedarf zu decken. Die bisherige jährliche Absenkung der Vergütungssätze um acht Prozent entfällt. Die Photovoltaik-Vergütungssätze werden nun am 1. Januar 2015 neu berechnet und die Sätze werden so den Marktentwicklungen angepasst.

Die neuen Vergütungssätze

Insgesamt bleiben die Einspeisetarife in der Schweiz trotz Absenkung noch attraktiv. Der Betreiber einer kleinen Aufdachanlage mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowatt bekommt umgerechnet 21,47 Cent pro eingespeister Kilowattstunde und damit rund 27 Prozent weniger. Bisher lag der Betrag je nach Anlagengröße zwischen 29,36 bis 23,91 Cent. Zusätzlich hat die Regierung das Segment der Kleinstanlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt abgeschafft; die kleinste Anlagenleistung beträgt nun bis 30 Kilowatt. Die Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sinkt von 21,88 auf 17,89 Cent. Für diese Anlagengrößen zahlt Bern weiterhin einen Bonus zwischen 13 und 15 Prozent, wenn sie als gebäudeintegrierte Photovoltaikanlage ausgeführt ist. Der bisherige Bonus für größere gebäudeintegrierte Anlagen entfällt. Sie werden als normale Aufdachanlagen behandelt. (nhp)