Der Ökoenergieversorger Naturstrom kritisiert den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Er enthält Bestimmungen, die zu einer Reduzierung des Mieterstromzuschlags um bis zu 60 Prozent führen. Das mache die Projekte unrentabel.
Dass die Mieterstromförderung unter diesen Bedingungen noch den gewünschten Erfolg erzielen könnte, hält der Düsseldorfer Ökoenergieanbieter für ausgeschlossen und mahnt daher Korrekturen an. Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht demnach vor, die Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt um bis zu 20 Prozent zu reduzieren.
In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. „Aufgrund der Fördersystematik für Mieterstrom würde sich durch die Reduzierung der Einspeisevergütung die Mieterstromförderung in Projekten mit größeren Anlagen automatisch um bis zu 60 Prozent reduzieren“, kritisiert Naturstrom-Vorstand Tim Meyer. „Diese Kürzung wäre für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat.“
Mieterstromzuschlag ist anzupassen
Hintergrund: Denn der Mieterstromzuschlag berechnet sich anhand der EEG-Vergütung einer Anlage: Von dieser Vergütung werden pauschal 8,50 Cent abgezogen. So ergeben sich je nach Leistung der Photovoltaikanlagen für Projekte ab dem 1. Januar 2019 Mieterstromzuschläge zwischen 2,97 und 1,97 Cent je Kilowattstunde. Bei einer Reduzierung der EEG-Vergütung für Anlagenteile ab 40 Kilowatt im vorgesehenen Umfang, konkret von derzeit 10,17 Cent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde, würde die Einspeisevergütung für eine Anlage mit 100 Kilowatt Leistung um rund zwölf Prozent auf 9,25 Cent je Kilowattstunde sinken. Abzüglich 8,50 Cent pro kWh beliefe sich der Mieterstromzuschlag dann nur noch auf 0,75 Cent pro kWh, was einer Reduktion von rund 60 Prozent entspricht.
„Sollte eine Vergütungskürzung ins Gesetz Eingang finden, muss auch die Berechnung des Mieterstromzuschlags entsprechend angepasst werden“, fordert Meyer. Der Abschlag von aktuell 8,50 Cent müsse dann im gleichen Maße gesenkt werden wie die Vergütung. Die Kürzung von rund 20 Prozent sei zudem zu hoch. Zudem steigen andere Kosten, zum Beispiel durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Rollout. (nhp)
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