Im Bundestag fand heute die erste Lesung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz statt. Solare Selbstversorger sollten nicht mit der EEG-Umlage belastet werden, fordert der Branchenverband. Der Solarmarkt schrumpfe ansonsten auf einen Bruchteil.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert dringende Nachbesserungen durch Bundestag und Bundesrat bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Novelle geht heute in die erste Lesung im Bundestag. Der Solarverband warnt insbesondere davor, Privathaushalte und Gewerbebetriebe künftig finanziell zu belasten, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach oder vom Vermieter für den Eigenbedarf beziehen. Andernfalls werde die Nachfrage nach Solarstromanlagen auf einen Bruchteil einbrechen und die Energiewende massiven Schaden nehmen.
Gleichzeitig blieben industrielle fossile Energieverbraucher von den Kosten der Energiewende weitgehend verschont. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigten bereits an, die Belastung des Eigenverbrauchs notfalls über das Bundesverfassungsgericht zu kippen. Auch in vielen Bundesländern regt sich Widerstand. „Wenn die Parlamentarier den Gesetzesentwurf nicht deutlich nachbessern, wird der Ausbau der Sonnenenergie im Inland auf einen Bruchteil schrumpfen“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen
Wenn Bürger und kleine Gewerbetreibende Solarstrom für den eigenen Bedarf herstellen, sollen sie nach Vorstellung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) künftig etwa drei Cent je Kilowattstunde EEG-Umlage zahlen, Mieter sogar die volle Umlage. „Dies würde einen Großteil künftiger Photovoltaik-Investitionen unwirtschaftlich machen“, warnt Körnig. Im Gegenzug ließe sich durch die geplante Belastung nach Berechnungen von Verbraucherschützern der Strompreis der Allgemeinheit nicht merklich reduzieren.
Hintergrund: Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt sollen von der Ökoabgabe weiterhin befreit bleiben. (nhp)