Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil für den Einsatz von Stromzählern gesprochen. Künftig werden Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen einfacher in den Strommarkt eingebunden. Teure Zähler und Ableseverfahren werden damit überflüssig.
Begriffe wie Schwarmstrom und Schwarmspeicher sind auf der Intersolar in München sehr präsent. Kraftwerke im Eigenheim wie Blockheizkraftwerke, Elektroautos oder Solarbatterien werden so mit den Energiemärkten vernetzt und stabilisieren die Stromnetze. Für den Markterfolg solcher Lösungen spielt die intelligente Messung der Stromflüsse eine Schlüsselrolle.
Die in dieser Woche veröffentlichte Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, kurz BGH EnZR 45/13, beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Ökostromanbieter Lichtblick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz, der auch vom Branchenverband BDEW unterstützt wurde. Dabei war die Rechtsauffassung von Lichtblick bereits 2012 von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. EWE Netz hat nun bis zum BGH erfolglos dagegen prozessiert.
Messwesens liberalisieren
„Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens“, Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft von Lichtblick. Was EWE und BDEW vorschreiben wollten, sei ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von Emails zu verbieten, vergleicht Lücking. Teure Zähler und Ableseverfahren werden damit überflüssig. Von den sinkenden Kosten profitieren vor allem die Verbraucher.
Hintergrund: Die Netzgesellschaft des Energiekonzerns EWE hatte versucht, den Anschluss von Blockheizkraftwerken des Typs Zuhausekraftwerk von Lichtblick in ihrem Netzgebiet zu verhindern. Die Begründung des Konzerns: der fernauslesbare Stromzähler – die Schnittstelle des kleinen Kraftwerks zum Stromnetz – sei nicht am sogenannten „zentralen Zählerplatz“ und damit an der falschen Stelle installiert.
Vor-Ort-Ablesung nicht mehr nötig
Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz, also vor allem in Schaltschränken, eingebaut. Auch damit sie vom Netzbetreiber vor Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ Lichtblick fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die Messdaten im 15-Minuten-Takt auswerten und übertragen. EWE Netz bestand jedoch auf eine Vor-Ort-Ablesung und zwang Lichtblick, zusätzlich einen weiteren, teuren Viertelstundenzähler am zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich. (nhp)