Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat sein Konzept zur CO2-Bepreisung vorgestellt. Es sieht eine vollständige Rückerstattung der erzielten Einnahmen nach Sektoren vor.
Bereits 2017 hatte der BEE ein Konzept zur CO2-Bepreisung vorgelegt. Dieses wurde nun auf Basis der aktuellen Entwicklungen in den Sektoren Strom, Verkehr, Wärme und Industrie weiterentwickelt. Es sieht die Rückerstattung getrennt nach Sektoren vor.
Angesichts des gewachsenen Handlungsdrucks beim Klimaschutz und der Entwicklungen beim Emissionshandel sei laut BEE-Konzept ein CO2-Eingangspreis von 60 Euro im Wärmebereich und von mindestens 60 Euro im Stromsektor - abhängig von der Preisentwicklung beim Emissionshandel – notwendig. Zudem solle eine indirekte CO2-Bepreisung im Verkehrssektor über eine schrittweise Erhöhung der Treibhausgasminderungsquote von sechs Prozent in 2020 auf 16 Prozent in 2030 zur Einsparung von Kohlendioxid im Verkehr beitragen. Auch eine Quote für grünes Kerosin im inländischen Flugverkehr bis hin zu 100 Prozent im Jahr 2035 ist vorgesehen.
Rückerstattung nach Sektoren und flankierende Förderung
Durch die vollständige Rückerstattung innerhalb der einzelnen Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sei das Konzept sowohl ökonomisch als auch sozial verträglich. Zur Flankierung seien Förderprogramme erforderlich, die Investitionen von privaten Verbrauchern und Wirtschaft in Erneuerbare Technologien anreizen.
Im Gegensatz zu anderen Konzepten sieht der BEE die Rückerstattung getrennt nach Sektoren vor. Damit soll ein zielgerichteter und vollumfänglicher Ausgleich ermöglicht werden. Im Wärmebereich sei eine Rückerstattung als direkter Bonus pro Kopf empfehlenswert und im Stromsektor sowohl über eine Senkung der Stromsteuer als auch über eine Verlagerung der Kosten der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in den Bundeshaushalt realisierbar. Letzteres würde die EEG-Umlage entlasten. Eine von anderen Akteuren vorgeschlagene Kofinanzierung des EEG-Kontos über staatliche Mittel lehnt der BEE hingegen ab. Dies hätte zur Folge, dass das EEG automatisch zu einer Beihilfe im europarechtlichen Sinne würde. (PF)
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