Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung zugestimmt und setzt damit eine EU-Vorgabe um. Ziel sind einheitliche Standards bei den Ladesteckern. Das Laden der Elektroflitzer an öffentlichen Ladesäulen wird so vereinfacht.
Mit der Verordnung erhält Deutschland gemäß der EU-Richtlinie (2014/94/EU) verbindliche technische Vorgaben für Steckdosen und Fahrzeugkupplungen, um Elektroautos zu laden. Demnach werden so Standards herstellerübergreifend eingesetzt. Nutzer sollen an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten den gemeinsamen europäischen Ladesteckerstandard CCS vorfinden. Neue öffentliche AC-Ladepunkte müssen künftig den sogenannten Typ2 installieren.
Die Länder machen aber eine Ausnahme bei der Definition eine öffentlichen Ladepunkts: Wird das Parken vor der Säule nur bestimmten Fahrzeugen wie einem Tesla erlaubt, gilt die Regelung nicht.
Das Bundeskabinett muss die Maßgaben noch formal annehmen, danach soll die Verordnung voraussichtlich noch im März 2016 in Kraft treten. Drei Monate nach Inkrafttreten müssen alle neu zu errichtenden öffentlich zugänglichen Ladesäulen mindestens den europäischen Ladesteckerstandard erfüllen. Allerdings bleiben bestehende Ladepunkte davon unberührt – sie genießen Bestandsschutz. Bis Mitte November 2016 will die Bundesregierung dann eine zweite Ladesäulenverordnung vorlegen. (N. Petersen)