Die Energiewende soll endlich auch dort ankommen, wo seit Jahren fast nichts passiert: im Gebäudesektor. Der Energieausweis mit Angabe der Energieeffizienzklasse wird Pflicht. Fachverbände und Installateure wittern ein großes Geschäft.
Die Neuregelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen die Aussagekraft von Energieausweisen erweitern stärken. Darüber hinaus soll die Transparenz auf dem Immobilienmarkt verbessert werden. Neue Energieausweise für Wohngebäude enthalten künftig auch die Angabe von Energieeffizienzklassen. Sie müssen spätestens bei der Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjekts vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer oder der neue Mieter eine Kopie des Dokuments. So die Vorgaben der Bundesregierung.
25 Prozent weniger Energieverbrauch
Die EnEV startet zum 1. Mai 2014. Damit soll hat die Gebäudeautomation einen neuen Stellenwert in der Energiewende bekommen. Die Automatisierung ist erstmals verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung eines Gebäudes und Voraussetzung für einen Energieausweis. Dieser bestimmt künftig auch den Verkaufswert eines Gebäudes. 2016 verschärfen sich dann nochmals die Anforderungen: Der Energiebedarf muss um nochmals um 25 Prozent gesenkt werden. „Es ist höchste Zeit, dass sich Gebäudeeigner, Facility Manager und die Elektrobranche mit den Möglichkeiten der Gebäudeautomation auseinandersetzen“, sagt Graham Martin, Chairman der Enocean Alliance. Ein Zusammenschluss von rund 350 Unternehmen aus der Gebäudebranche. Besonders für das Elektrohandwerk liege in der EnEV die Chance, sich als Experte zu positionieren. „Aber eben auch die Gefahr, die Entwicklung zu verpassen“, betont Martin.
Die EnEV 2014 stellt erstmals auch Fragen zum Automationsgrad eines Gebäudes und beeinflusst somit die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Damit gilt: Kein Energieausweis ohne Berücksichtigung der Gebäudeautomation. Mit der Verschärfung der EnEV 2014 zum 01. Januar 2016 wird die Gebäudeautomation zum essentiell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. „Dafür müssen sich Fachbetriebe aus ihrem traditionellen Denken lösen und sich mit modernen Technologien der Gebäudeautomation auseinandersetzen“, fordert Martin. Denn die klassischen Lösungen sind oft zu kostenintensiv und stoßen schnell an ihre Grenzen. Vor allem Funklösungen sind eine wichtige Option, um die Vorgaben der EnEV zu erfüllen“, erklärt Martin.
Energiesparen mit Wärmepumpe
Spätestens, wenn ab Januar 2016 die zweite Stufe der Verordnung greift, führe kein Weg an stärkerer Dämmung der Gebäudehülle oder einer sparsamen Heizungsanlage vorbei. Durch den Einbau einer Wärmepumpe können Bauherren die strengeren Vorgaben ohne zusätzliche Baukosten erfüllen, meldet der Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Da die Verordnung technologieoffen gestaltet sei, dürften Bauherren selber entscheiden, wie sie die verschärften Standards erfüllen, sagt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski. „Wer auf eine elektrische Wärmepumpe setzt, profitiert davon, dass im Zuge der EnEV-Novelle auch der Primärenergiefaktor für Strom abgesenkt wird.“ So erfüllten Häuser mit Wärmepumpe problemlos schon heute die primärenergetischen Vorgaben, die ab 2016 gelten sollen.
Eine Musterrechnung des BWP auf Grundlage eines EnEV-Standard-Einfamilienhauses zeigt, dass Gas- oder Öl-Brennwert-Heizungen in Kombination mit einer Solarthermieanlage für die Trinkwassererwärmung die ab 2016 gültigen EnEV-Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen. (nhp)