Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für Ausschreibungen und Veröffentlichungspflichten für Regelenergie neu geregelt. Das gilt für die Sekundärregelleistung und Minutenreserve als Systemdienstleistungen für das Stromnetz.
„Die erneuerbaren Energien sollen verstärkt, entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung am Regelenergiemarkt teilnehmen können“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die neuen Ausschreibungsbedingungen ermöglichen künftig Windkraft- und Photovoltaikanlagen laut Netzagentur den Eintritt in diesen Markt. Sie erleichtern aber auch steuerbaren Verbrauchern und Speichern, ihre Flexibilität für Sekundärregelleistung und Minutenreserve zur Verfügung zu stellen.
Die Ausschreibung für Sekundärregelleistung wird künftig von „einer wöchentlichen zu einer kalendertäglichen Ausschreibung“ hin geändert. Zudem werden die Produktzeiten auf vier Stunden verkürzt. Darauf sind insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen angewiesen, um eine Prognose zu erstellen und über ihre Kapazität zu entscheiden. Die Minutenreserve wird unter anderem von einer werktäglichen ebenfalls auf eine kalendertägliche Ausschreibung umgestellt. Dies sowie die Beibehaltung von Vier-Stunden-Produkten soll die Bedingungen für Sekundärregelleistung und Minutenreserve vereinheitlichen und bietet den Anbietern mögliche Synergieeffekte.
Geringere Mindestgröße für Auktionen
Es wird auch Ausnahmen geben, nach denen von der Mindestangebotsgröße über fünf Megawatt abweichen kann. Dies ermöglicht kleinen Anbietern von Sekundärregelleistung und Minutenreserve eine eigenständige Marktteilnahme. Anbieter von Sekundärregelleistung und Minutenreserve sollen künftig nicht nur regelzonenintern, sondern auch regelzonenübergreifend anbieten und sichern.
Die Netzbetreiber benötigt Regelenergie, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. Für die Beschaffung von Regelenergie am Strommarkt sind die vier Übertragungsnetzbetreiber für ihre jeweilige Regelzone verantwortlich. Als Systemdienstleistungen innerhalb der Regelenergie zählen unter anderem Sekundärregelleistung und Minutenreserve. Diese sollen künftig vermehrt durch Ökostromanlagen bereitgestellt werden. (nhp)